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Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 12:12
von guri
Moin,

fiel ich doch vor einigen Wochen aus allen Wolken. Da behauptete eine Anwaltskanzlei aus München, ich hätte über meinen Internetanschluss den "Lego Movie 2" der Warner Bros. über "bittorrent" Dritten zur Verfügung gestellt.

Ich hatte dann denen mitgeteilt, dass mir bis zu deren Schreiben weder der Film / noch der Filesharer bekannt gewesen waren und deshalb Dritten keine Daten zur Verfügung gestellt haben könnte.

Heute schreibt diese Anwaltskanzlei zurück:
Quote
Sie geben an, die vorliegende Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben. Es bleibt jedoch offen, wer an Ihrer Stelle ernsthaft als Verursacher in Betracht kommen soll.
Unquote
und möchten weiterhin € 915.-- als Kompensation haben.

An dem betreffenden Abend hatten wir meine Tochter und deren Freundin aus Frankreich und auch meinen Sohn mit seiner Freundin aus Hannover zu Besuch. Alle versicherten mir, dass sie keine Daten hochgeladen hätten.

Noch möchte ich, obwohl ich über keine Rechtskenntnisse verfüge, diese Angelegenheit ohne eigenen Anwalt aus der Welt schaffen.
Hättet Ihr einen Ratschlag für mich???

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 12:14
von HondaFan
schreibt Exxon mal eine Nachricht, er ist selten hier, er wird dir wahrscheinlich helfen können.

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 12:25
von Ramon Zerano
die Wahrscheinlichkeit würde sagen, dass eines der Kinder nicht die Wahrheit sagt oder zumindest nicht ganz im technischen Bilde ist.
Klar haben sie eventuell wissentlich keine Daten hochgeladen. Das Ganze kann beim Nutzen des Filesharing im Hintergrund passiert sein, ohne dass sie es direkt gemerkt haben.
Zumindest müsstest du die Kinder fragen, ob sie bittorrent/µtorrent genutzt haben.

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 12:36
von Done #30

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 12:58
von Brett-Pitt
Der Artikel von Done sieht vielversprechend aus.
Ich habe aber nur die Einleitung kurz überflogen.

Für solche Standardfälle gibt es aber auch Infos
und Muster-Antwortschreiben via
test.de
oder bei den Verbraucherzentralen.

DAS SCHAFFST DU!

Ist wie "Erstes Mal Zentrifuge reinigen".
BGB auf die Seite legen, und ablaufen lassen.
Weitermachen,

Winkeladvokat-Pit

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 13:34
von harryguenter
Frag doch mal ob an jemem Abend jemand den Film tatsächlich gesehen hat.
Und dann ob er sich erinnert wie er den gesehen hat (also von welcher Internetseite / Diensteanbieter).

Wenn jemand den Film gesehen hat und sich an die Internetseite erinnert von der er kam dann google mal ob da ein torrent Netzwerk bei diesem Anbieter genutzt wird. Tatsächlich ist die Nutzung von Torrents / Filesharing nicht immer ersichtlich und geschieht im Hintergrund. Frei nach dem Motto "Wenn Du Dir den Film runterlädst stellt Du ihn automatisch auch anderen zur Verfügung".

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 13:44
von guri
HondaFan hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 12:14
schreibt Exxon mal eine Nachricht, er ist selten hier, er wird dir wahrscheinlich helfen können.
Herzlichen Dank. Habe Ihn soeben angeschrieben

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 13:49
von guri
Ramon Zerano hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 12:25
die Wahrscheinlichkeit würde sagen, dass eines der Kinder nicht die Wahrheit sagt oder zumindest nicht ganz im technischen Bilde ist.
Klar haben sie eventuell wissentlich keine Daten hochgeladen. Das Ganze kann beim Nutzen des Filesharing im Hintergrund passiert sein, ohne dass sie es direkt gemerkt haben.
Zumindest müsstest du die Kinder fragen, ob sie bittorrent/µtorrent genutzt haben.
Lieber Ramon Zerano,
die lieben Kinder (35 resp. 32 Jahre jung) sind mit dem Computer groß geworden und könnten mir jetzt noch vieles beibringen. Werde sie nochmals befragen. Danke :sonne:

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 13:52
von guri
Done #30 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 12:36
Lass mich raten .....
https://www.e-recht24.de/artikel/tausch ... ommer.html
Done,
Du kennst Dich nicht nur mit "Moppeds" gut aus. :up2:

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 13:57
von guri
Brett-Pitt hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 12:58
Der Artikel von Done sieht vielversprechend aus.
Ich habe aber nur die Einleitung kurz überflogen.

Für solche Standardfälle gibt es aber auch Infos
und Muster-Antwortschreiben via
test.de
oder bei den Verbraucherzentralen.

DAS SCHAFFST DU!

Ist wie "Erstes Mal Zentrifuge reinigen".
BGB auf die Seite legen, und ablaufen lassen.
Weitermachen,

Winkeladvokat-Pit
Dear Winkeladvokat aka Pit,

die Inno kann ich anfassen und 'begreifen' - BGB schon weniger. Danke Dir :sonne:

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:02
von guri
harryguenter hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 13:34
Frag doch mal ob an jemem Abend jemand den Film tatsächlich gesehen hat.
Und dann ob er sich erinnert wie er den gesehen hat (also von welcher Internetseite / Diensteanbieter).

Wenn jemand den Film gesehen hat und sich an die Internetseite erinnert von der er kam dann google mal ob da ein torrent Netzwerk bei diesem Anbieter genutzt wird. Tatsächlich ist die Nutzung von Torrents / Filesharing nicht immer ersichtlich und geschieht im Hintergrund. Frei nach dem Motto "Wenn Du Dir den Film runterlädst stellt Du ihn automatisch auch anderen zur Verfügung".
Moin HG,
werde diesen Vorgang mit den "Kindern" und den gegebenen Tipps aufnehmen. Danke :)

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:02
von Bohne

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 16:17
von SC71
Nicht, dass es sich hier womöglich um einen Straftatbestand handelt!

Mit diesem happigen Betrag könnte man bereits fast eine C125A teilfinanzieren.

Ferner bitte ich auch kostenlose gutgemeinte Forumsratschläge zu überprüfen, nicht dass noch zusätzlicher Ärger von Seiten der Anwaltsinnung droht!

Meine Empfehlung hier: Fachanwalt und zwar SOFORT.

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 17:15
von harryguenter
Vermutlich der Beste Tip.
Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung des Klägers verbietet sich in den meisten Fällen, da diese viel zu weit gefasst sind und oft mit einem Schuldeingeständnis einhergehen. Beim "Kürzen" der Unterlassungserklärung ist fachanwaltlicher Rat i.d.R. zwingend notwendig.

Trotzdem würde ich erstmal versuchen herauszubekommen ob jemand diesen Film tatsächlich gesehen hat - alleine damit Du deine Position kennst aus der heraus Du vorgehen kannst. Die sogenannte "Störerhaftung" scheint nämlich mitnichten "erledigt" zu sein - eher noch für öffentliche WLANs als für private. Aber das Internet ist da ein schlechter Ratgeber, deshalb Fachanwalt einschalten.

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 17:27
von Himbeer-Toni
oder beim Abmahner die Leute von "Moskau-Inkasso" vorbeischicken, die übernehmen auch Sonderwünsche, und die werden auch verstanden wenn man kein russisch kann.
(...wir klären für Sie jede Angelegenheit. Unser Team kann durch Ihr Auftreten visuell und kommunikativ vollends überzeugen....)

https://www.moskau-inkasso.com/