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Steinschlag

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 13:07
von Puhhh
Ich fuhr eben mit unserem neuen (mittlerweile 5000km) Auto als mir ein LKW entgegen kam. Dieser Lkw verlor einen Stein der mir die Scheibe beschädigte. Von Steinschlag kann eigentlich nicht mehr die Rede sein, wir reden von Teller groß. Die Frage, ob die Scheibe ausgetauscht werden muss, stellt sich jedenfalls nicht mehr. Unsere Versicherung teilte uns mit das wir den LKW nicht verfolgen bräuchten da es sich um ein unabwendbares Ereignis handelt und wir in der Beweispflicht wären. Vermeidbar wäre es meiner Meinung sicherlich gewesen wenn der Lkw Fahrer die vorhandene Folie geschlossen hätte. Für mich mega ärgerlich und ungerecht. Koche innerlich. Unser schönes neues Auto. :(

Re: Steinschlag

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 13:28
von Mauri
Das sehe ich aber anders wenn der LKW Fahrer seine Pflicht zur Ladungssicherung verletzt kann man den denke ich schon Regresspflichtig machen :!:

Re: Steinschlag

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 13:32
von Done #30
Ob ne Anzeige weiterhilft? "gegen Unbekannt" sicherlich nicht.
Ansonsten hilft nur Schaden klein halten
Bin da nicht drin, vieleicht weiß es einer der Spezialistem:
- Glasschäden am Auto kann man doch irgendwie separat geltend machen.
- Bei Wegeunfall, also von und zum Arbeitsplatz, gehts evtl zusätzlich steuerlich in die Werbungskosten ein

Re: Steinschlag

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 13:46
von sivas
Puhhh hat geschrieben:Unser schönes neues Auto. :(
... wird auch mal in der Schrottpresse landen :cry:

Re: Steinschlag

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 13:59
von Bastlwastl
sowas nervt

vor allem passiert es irgentwie immer an neuen fahrzeugen .
bei alten kommt jahrelang nix daher ....

Re: Steinschlag

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 14:13
von Puhhh
Das hab ich meiner Frau auch gesagt. Fahren jahrelang mit ner alten Gurke rum und nix passiert.

Re: Steinschlag

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 22:10
von Pille
Neue Fahrzeuge sind üblicherweise kaskoversichert. Genauer greift hier die Teilkasko. Die Scheibe muss getauscht werden also wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Achte darauf ob du einen verteag mit Werkstattbindung hast. Dann nennt dir die Versicherung den Reparaturbetrieb.

Re: Steinschlag

Verfasst: Di 11. Jul 2017, 08:47
von harryguenter
Mauri hat geschrieben:
Mo 10. Jul 2017, 13:28
Das sehe ich aber anders wenn der LKW Fahrer seine Pflicht zur Ladungssicherung verletzt kann man den denke ich schon Regresspflichtig machen :!:
Das ist meines Wissens nach sogar irrelevant ob die Ladung richtig oder falsch gesichert war. (Bestenfalls interessant für den Regress der LKW Versicherung).
Alles was von einem Fahrzeug herunterfällt ist dem Fahrzeug zuzurechnen und damit ein Haftpflichtfall. Allerdings musst Du halt schon glaubhaft machen können / beweisen können dass der Stein vom LKW fiel. Vor vielen Jahren reichte bei mir (alleine im Auto) die Nennung von Kennzeichen, Fahrzeugbeschreibung (z.B. Beschriftungen) Uhrzeit und Ort un ein freundlicher Brief an die Firma mit "Tathergangsbeschreibung" um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Alles was von einem Fahrzeug vor einem aufgewirbelt wird ist dagegen meines Wissens kein Haftpflichtfall.

Re: Steinschlag

Verfasst: Di 11. Jul 2017, 13:19
von Mauri
Ja wie gesagt den entsrechenden LKW mit Kennzeichen + Uhrzeit und Ort des "Unfalles" muss man natürlich schon Wasserdicht benennen bei der Polizei :!:

Re: Steinschlag

Verfasst: Di 11. Jul 2017, 20:23
von teddy
Pille hat geschrieben:
Mo 10. Jul 2017, 22:10
Genauer greift hier die Teilkasko. Die Scheibe muss getauscht werden also wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.
Nicht ganz nebenbei muss man in Betracht ziehen, ob die Versicherung durch so einen Schadensfall die Praemienstufe herabsetzt und man deshalb fuer x-Jahre einen y-hoeheren Betrag zahlen muss!
x-Jahre mal y-Erhoehung plus Selbstbehalt muesste dabei wesentlich niedriger sein, als die Rechnung fuer die neue Frontscheibe.
Noch was dazu: die kleinen Buchstaben in der Polizze gut durchlesen. "Beim ersten Schadensfall keine Zurueckstufung, beim zweiten 3 (oder so) Stufen runter" steht fast ueberall drinnen. Das koennte dann schon beim Eigenschaden spaeter arg ins Geld gehen.
Gruesse, Peter,

Re: Steinschlag

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 17:59
von KLex
In der Teilkasko gibt es keine Hochstufung usw UWE

Re: Steinschlag

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 22:28
von Pille
Genau. Teilkasko ist immer ein Pauschal Beitrag der erhöht sich nicht durch Schadenfälle. Hingegen Haftpflicht und Vollkasko jeweils eigene SF Klassen haben und durchaus unabhängig voneinander zurück gestuft werden.
Rückstufungen wirken sich dann immer im Folgejahr aus.
Unterschiedliche Versicherer Stufen unterschiedlich stark zurück. Auch kann es verschiedene Tarife bei einem Anbieter geben die unterschiedlich stark zurück gestuft werden. Ebenso sind die Prozent Angabaen nicht vergleichbar da jeder Versicherer einen individuellen Grundbeitrag hat von dem sich prozentual je nach SF der Beitrag ergibt.
Es gibt vier Möglichkeiten eine Rückstufung zu verhindern:
1. Direkt den Schaden selber zahlen
2. Den von der Versicherung bezahlten Schaden zurück kaufen
3. Rabatt Schutz Abschliessen und dafür teuer bezahlen. Ein Schaden pro Jahr frei.
4. Rabatt Retter: das bedeutet man hat sehr sehr viele Schadenfreie Jahre gesammelt.Zb 50 Jahre. Der Schaden passiert. 14 Jahre gehen beispielsweise dadurch verloren. Ergibt 36 verbliebene SF. Jetzt endet die Rabatt Staffel des Versicherers beispielsweise bei 35 Jahren. Auch mehr SF reduzieren den Beitrag darüber hinaus nicht mehr. Man verbraucht also die plus Jahre und ist dann immer noch ein Jahr im plus also besser Als das Ende der Staffel und zahlt Nach wie vor den geringst möglichen Beitrag.

:ugeek:

Re: Steinschlag

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 09:14
von harryguenter
die Darstellung ist mir noch zu geschönt
Pille hat geschrieben:
Mi 12. Jul 2017, 22:28
Rückstufungen wirken sich dann immer im Folgejahr aus.
Rückstufungen wirken sich in den Folgejahren aus. Und zwar so lange bis mal den niedrigstmöglichen Beitragssatz (wieder) erreicht hat. Das kann lange dauern und sich über die Jahre hinweg ordentlich aufsummieren.
Pille hat geschrieben:
Mi 12. Jul 2017, 22:28
3. Rabatt Schutz Abschliessen und dafür teuer bezahlen. Ein Schaden pro Jahr frei.
4. Rabatt Retter:
Da muss man mittlerweile sehr genau in die Bedingungen seiner Versicherung schauen. Viele behandeln dass nämlich nur solange so, wie der Vertrag auch bei Ihr besteht. Wechselt man die Versicherung bekommt die neue Versicherung den SF mitgeteilt den man mit dem Schaden hat - so als hätte man nie einen Rabattschutz/-Retter gehabt.

Re: Steinschlag

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 09:25
von sivas
Stichwort 'Rabattretter':
man kann doch mittlerweile den 'preiswert erkauften' hohen SF-Wert eines Leichtkraftrades problemlos auf einen PKW übertragen (ging früher nicht).
Das Möpp muss nur durchgehend angemeldet und versichert sein, es muss gar nicht mal mehr existieren ... weil es z.B. als Ersatzteilspender herhalten musste.

Stichwort 'Rabattaufbauer':
Deshalb ist es sinnvoll, bereits ab dem Alter von 15 Jahren (oder waren es sogar 14, Pille ?) ein Leichtkraftrad auf sich zu versichern (und wenn's das von einem Elternteil ist). Mit 18 zahlt man dann für den PKW viel weniger.
Macht man mit 16 zudem noch den 1-A'er ist mit 18 dann auch die Probezeit rum.

Re: Steinschlag

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 08:53
von harryguenter
sivas hat geschrieben:
Do 13. Jul 2017, 09:25
Stichwort 'Rabattaufbauer':
Deshalb ist es sinnvoll, bereits ab dem Alter von 15 Jahren (oder waren es sogar 14, Pille ?) ein Leichtkraftrad auf sich zu versichern (und wenn's das von einem Elternteil ist). Mit 18 zahlt man dann für den PKW viel weniger.
Macht man mit 16 zudem noch den 1-A'er ist mit 18 dann auch die Probezeit rum.
Auch hier gibts meines Wissens wieder ein paar Fallstricke. Ich hab mir das vor einigen Monaten auch mal angeschaut (mein Sohn ist 13).
Also ja, den (neuen) Wave Zweitwagenvertrag werden wir natürlich versuchen für den ersten Wagen unseres Sohnes zu verwenden wenn mal soweit ist (der sollte bis dahin SF5 oder besser sein). Die Wave wird dann wieder mit einem neuen Vertrag ausgestattet. Jetzt kann man den Vertrag aber nicht direkt übertragen. Versicherungen stufen einen Kunden nicht in höhere schadensfreie Jahre ein, als man seit Führerscheinerwerb selber hätte erfahren können (mit Führerscheinerwerb nen SF5 Vertrag übernehmen geht meines Wissens also nicht). Da müssen die Eltern erstmal Versicherungsnehmer für das erste Auto werden bis das Kind so ca. Mitte 20 ist. Dann wird der Vertrag bei Übertragung zwar immer noch zurückgestuft, aber mit einigen (hoffentlich schadensfreien) Jahren seit Führerscheinerwerb sollte das Auto dann bezahlbar versichert werden können.

Versicherungen sind sowieso Halsabschneider.
Seitdem sie das Versicherungsjahr vom 1.1. bis 31.12. aufgehoben haben, aber fleißig weiter ihre SF Einstufung zum 1.1. vornehmen darf ich meine im August 2016 gekaufte Wave 2 komplette Jahre lang SF 1/2 bezahlen. 1.1.17 waren ja die 6 Monate noch nicht voll für ne Runterstufung, und am 1.1.18 habe ich dann SF 1 - die Vertragsverlängerung mit Umstellung auf SF1 erfolgt aber erst im August 2018.
Ja, man hätte den Vertrag letztes Jahr bei Abschluss in den Juni Rückdatieren können (wenn die Versicherung mitmacht), dann wäre 1.1.17 SF1 erreicht gewesen. Hätte man nur wissen müssen. Macht einen auch kein Versicherungsfuzzi drauf aufmerksam (ist ja auch umsatzschädlich).