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125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 12:35
von Fritten-Robert
Hallo,

klar, wer den Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, der darf ne 125er fahren.

Warum dieses Datum?

Warum ist das Datum eingefroren?

Hintergrund: Grete will auch fahren, hat aber "nur" den Autoführerschein (alte Klasse 3). Den hat sie 1985 gemacht.

Sagt mal Eure Gedanken dazu.

Gruß
Robert

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 12:47
von Jo Black
Leider nicht erlaubt, das hängt mit der damaligen Führerschein Regelung zusammen, damals gabs noch die Klasse 4, die ohne Praktische Prüfung, zum Fahren von Kleinkrafträdern befugte, damals erst auf 50 später auf 80ccm begrenzt, EU konform wurde das dann auf 125ccm erhöht und eine Praktische Prüfung wurde verlangt. Angaben ohne Gewähr, aber so oder so Ähnlich ist es gelaufen.

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 12:53
von Sachsenring
Moin!

In Österreich muss man seit einigen Jahren eine Aufstockprüfung
Von Auto auf 125 Moped machen.

Und in D ist dann wieder nur eine Aufstockung von A1 auf A nötig.

So mein Gedanke dazu :D

MfG
M

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 13:07
von BlackFly
Sorry Jo Black, da hast Du etwas vertauscht:
Klasse 1 war Motorrad unbegrenzt
Klasse 1a war Motorrad begrenzt
Klasse 1b war 80 und später 125ccm, Leistungsbegrenzt und Geschwindigkeitsbegrenzt (altersabhängig)
Klasse 2 war LKW
Klasse 3 war PKW
Klasse 4 war 50ccm und 50km/h, später nur noch 45km/h und eine Ausnahme gab es für die DDR Fahrzeuge
Klasse 5 war glaub Traktor

Das mit dem 1980 und 125ccm kommt daher weil zu dem damaligen Zeitpunkt gab es zu dem Zeitpunkt die Klasse 1b nicht (1a kam glaub auch erst später) und nach dem Bestandsschutz gilt es das alles was am Erwerb erlaubt war bleibt auch erlaubt (allerdings ist dieser Bestandschutz mit dem Scheckkartenführerschein etwas eingeschränkt worden, aber darauf möchte ich hier garnicht raus).
Früher war es sogar so (das betrifft z.B. noch mein Opa) das man mit dem 3er Motorräder bis 250ccm fahren durfte.
Das erklärt nun auch warum man eben heute mit einem 3er (wenn er vor 1980 gemacht wurde) auch 125ccm fahren darf (damals war es erlaubt) und warum man es heute nicht mehr darf und ohne eine Führerscheinerweiterung vermutlich auch niemals wieder darf.
Das erklärt auch, warum ich als Inhaber eines alten 3er Führerscheins in meinem Scheckkartenführerschein den LKW mit einschränkung stehen habe (weil der 3er fahrzeuge beinhaltet für die es heute keine Klasse mehr gibt, ich diese aber trotzdem weiterhin fahren darf)

Wenn die Frau allerdings fahren will gibts eine gute Nachricht: Sie muss nur den A1 machen und als Inhaber des 3er dürfte das recht schnell und günstig gehen

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 13:16
von Jo Black
BlackFly hat geschrieben:Sorry Jo Black, da hast Du etwas vertauscht:
Klasse 1 war Motorrad unbegrenzt
Klasse 1a war Motorrad begrenzt
Klasse 1b war 80 und später 125ccm, Leistungsbegrenzt und Geschwindigkeitsbegrenzt (altersabhängig)
Klasse 2 war LKW
Klasse 3 war PKW
Klasse 4 war 50ccm und 50km/h, später nur noch 45km/h und eine Ausnahme gab es für die DDR Fahrzeuge
Klasse 5 war glaub Traktor

Das mit dem 1980 und 125ccm kommt daher weil zu dem damaligen Zeitpunkt gab es zu dem Zeitpunkt die Klasse 1b nicht (1a kam glaub auch erst später) und nach dem Bestandsschutz gilt es das alles was am Erwerb erlaubt war bleibt auch erlaubt (allerdings ist dieser Bestandschutz mit dem Scheckkartenführerschein etwas eingeschränkt worden, aber darauf möchte ich hier garnicht raus).
Früher war es sogar so (das betrifft z.B. noch mein Opa) das man mit dem 3er Motorräder bis 250ccm fahren durfte.
Das erklärt nun auch warum man eben heute mit einem 3er (wenn er vor 1980 gemacht wurde) auch 125ccm fahren darf (damals war es erlaubt) und warum man es heute nicht mehr darf und ohne eine Führerscheinerweiterung vermutlich auch niemals wieder darf.
Das erklärt auch, warum ich als Inhaber eines alten 3er Führerscheins in meinem Scheckkartenführerschein den LKW mit einschränkung stehen habe (weil der 3er fahrzeuge beinhaltet für die es heute keine Klasse mehr gibt, ich diese aber trotzdem weiterhin fahren darf)

Wenn die Frau allerdings fahren will gibts eine gute Nachricht: Sie muss nur den A1 machen und als Inhaber des 3er dürfte das recht schnell und günstig gehen
nee mein Freund Klasse 4 war bis 50ccm und 85km/h klasse 5 war bis 50ccm und 40km/h eine 50Km/h begrenzung gabs in D nie

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 13:16
von Heavendenied
Also Fakt ist, dass da in Deutschland derzeit gar nix geht. Es gab immer wieder Gerüchte, dass in Zukunft auch mit dem normalen Autoführerschein ne 125er gefahren werden darf (so wie derzeit die 50er), aber irgendeine Lobby scheint da ordentlich dagegen zu arbeiten. Ich hatte da vor 4 Jahren, als meine Frau mit dem Gedanken gespielt hat die Inno zu fahren, auch schon drauf spekuliert, aber draus geworden ist bis heute nix...
Sie wollte damals dann erst nur den A1 machen, der hätte grob 1200€ gekostet, der A um die 1400€... Sie hatte zwar erst Angst sich auf ein "großes" Motorrad zu setzen, war aber am Ende doch froh die paar Euro mehr ausgeben zu haben und damit alles fahren darf...
Je nach Region kann der Schein auch deutlich billiger oder teurer sein wie in diesem Fall, aber der Unterschied beim Preis ist wohl überall ähnlich niedrig.

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 13:18
von Jo Black
Kosten für den A1 belaufen sich auf runde 1200,-€

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 13:23
von mur
BlackFly hat geschrieben:...Wenn die Frau allerdings fahren will gibts eine gute Nachricht: Sie muss nur den A1 machen und als Inhaber des 3er dürfte das recht schnell und günstig gehen...
Was man eben so günstig nennt...
Bei beiden Fahrschulen vor Ort erhielt ich die Auskunft, daß mich die Erlaubnis eine Enfield fahren zu dürfen, so ca. 2000.- € kosten würde. Schuld seien die Pflichtfahrstunden und die theoretische Pflichtteilnahme.
Ich fahre immer noch keine Enfield....

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 13:29
von Heavendenied
@mur:
Das muss ne Weile her sein... Wenn dein PKW Schein vor 1980 gemacht wurde (gehe ich bei deinem Geburtsjahr mal von aus) dann kannst du den A2 jetzt extrem günstig machen:
http://www.ivm-ev.de/Fuehrerschein.html
Das ist (leider mal wieder nur (sorry) für die Älteren) ausnahmsweise mal ne positive Entwicklung im Führerscheinrecht gewesen...

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 13:38
von Jo Black
mur hat geschrieben:
BlackFly hat geschrieben:...Wenn die Frau allerdings fahren will gibts eine gute Nachricht: Sie muss nur den A1 machen und als Inhaber des 3er dürfte das recht schnell und günstig gehen...
Was man eben so günstig nennt...
Bei beiden Fahrschulen vor Ort erhielt ich die Auskunft, daß mich die Erlaubnis eine Enfield fahren zu dürfen, so ca. 2000.- € kosten würde. Schuld seien die Pflichtfahrstunden und die theoretische Pflichtteilnahme.
Ich fahre immer noch keine Enfield....
Sei doch froh, Du glaubst nicht was Dir alles erspart bleibt.

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 13:44
von Jo Black
Heavendenied hat geschrieben:@mur:
Das muss ne Weile her sein... Wenn dein PKW Schein vor 1980 gemacht wurde (gehe ich bei deinem Geburtsjahr mal von aus) dann kannst du den A2 jetzt extrem günstig machen:
http://www.ivm-ev.de/Fuehrerschein.html
Das ist (leider mal wieder nur (sorry) für die Älteren) ausnahmsweise mal ne positive Entwicklung im Führerscheinrecht gewesen...
Dafür ist aber Fahrpraxis auf Klasse 4 bzw A1 voraussetzung

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 13:58
von ts1
Fritten-Robert hat geschrieben:klar, wer den Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, der darf ne 125er fahren.
Warum dieses Datum?
Warum ist das Datum eingefroren?
Dieses Datum, weil's halt nach Parlamentsbeschluß und Gesetzesverkündung liegt. Damit die betroffenen Stellen darauf reagieren können lässt man ein paar Tage verstreichen und legt es auf Monatsende.
Eingefroren, weil es keinen neuen Beschluß gibt.

Übrigens durften damals und noch Jahre danach nur bis 80ccm gefahren werden. Dank der EU auf 125ccm erweitert. Überhaupt haben wir der EU bezüglich Fahrerlaubnisrecht viel zu verdanken!

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 14:06
von seaman100
Hallo Robert,

ein Urlaub weniger und Grete macht den Führerschein oder nee Simson, damit darf man ja auch legal bis 60km/h fahren.

Martin

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 14:13
von BlackFly
Jo Black hat geschrieben: nee mein Freund Klasse 4 war bis 50ccm und 85km/h klasse 5 war bis 50ccm und 40km/h eine 50Km/h begrenzung gabs in D nie
wir sprechen aber schon über Deutschland, oder?

Stand 1980 bis EU-Führerschein:
Klasse 4 war 50ccm und 50km/h wurde dann aber irgendwann auf 45km/h verringert und die alten DDR Fahrzeuge in der Klasse durften 60 fahren (Schwalbe z.B.) was als sonderregelung beibehalten wurde
85km/h gab es nicht sondern 80km/h und das war in verbindung mit 80ccm und später 125ccm und einer Leistungsbeschränkung und nannte sich dann 1b
Klasse 5 sind die Traktoren und Krankenfahrstühle bis max 25km/h

Alles nachzulesen auf Wikiedia

Re: 125er fahren mit dem Autoführerschein, geht da was?

Verfasst: Do 2. Jul 2015, 14:22
von Pille
Jo Black hat geschrieben:
mur hat geschrieben:
BlackFly hat geschrieben:...Wenn die Frau allerdings fahren will gibts eine gute Nachricht: Sie muss nur den A1 machen und als Inhaber des 3er dürfte das recht schnell und günstig gehen...
Was man eben so günstig nennt...
Bei beiden Fahrschulen vor Ort erhielt ich die Auskunft, daß mich die Erlaubnis eine Enfield fahren zu dürfen, so ca. 2000.- € kosten würde. Schuld seien die Pflichtfahrstunden und die theoretische Pflichtteilnahme.
Ich fahre immer noch keine Enfield....
Sei doch froh, Du glaubst nicht was Dir alles erspart bleibt.
die 2000euro für den schein zahlste wenigstens "nur" einmalig!

:laugh2: