


Jo Black hat geschrieben:Muss mir mal Luft machen, da ich mir ein anderes Auto zugelegt habe, musste ich den Alten natürlich abmelden (stilllegen) nach erfolgter Stilllegung bekomme ich ein Schreiben vom Hauptzollamt Magdeburg über die Kraftfahrzeugsteuer, diese betrug Jährlich 103 € für die Zeit vom 21.06.2013 bis zum 20.06.2014, für die Zeit vom 21.06.2014 bis zum 13.04.2015 bleiben noch 83,00. Nächste Zeile steht dann: Bitte zahlen Sie (Einzug erfolgt per Lastschrift) 84,00€.( Ich hab meine Kontoauszüge geprüft, die Kasper haben mir die KFZ Steuer letztes Jahr nicht abgebucht) jetzt steht im letzten Kapitel des netten Schreibens: Steuer für die Zeit vom... bis... 83,00, Säumniszuschläge (Rückstände) 1,00 Gesamtsumme 84,00 wird von ihrem Kto abgebucht.warum bin ich jetzt dafür zu bestrafen das die Kasper nicht parat kommen und die Steuer nicht abgebucht haben, wie sonst auch? vor allem die Frechheit: Einrspruch nur schriftlich, also 0,63€ Porto, Papier, Briefumschlag, das alles für 1 €, der mir zuviel berechnet wird, also lässt man es bleiben. Nicht mit mir,
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das machen die mit 999.999 anderen genau so und schon hat man wieder ne Million im Sack und wenn ich 10,00€ drauf zahle aber so nicht.
Ich kann das sehr gut verstehen. Es geht ja nicht wirklich ums Geld sondern um das Verhalten an sich. Würde mich ehrlich auch ärgern.seaman100 hat geschrieben:das du Zeit hast, dich über einen Euro so aufzuregen.
Das ist wohl war. Aber nur wissen das nicht alle Beamten.Dort arbeiten auch nur Menschen, bin ja selber Beamter.[seaman100
Nee auch "zur Niederschrift". Das heißt du erscheinst dort persönlich und diktierst einem Beamten dort deinen Widerspruch. Es reicht ein einziger Satz: "Ich lege Widerspruch ein." Eine Erläuterung kann anhängen, muß aber nicht. Ein Widerspruch hat allerdings KEINE aufschiebende Wirkung oder du klagst die aufschiebende Wirkung ein. Das heißt du solltest ausdrücklich und beweisbar "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zahlen und Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muß innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden ansonsten kannst du wegen der Nichtbearbeitung klagen.Jo Black hat geschrieben:...vor allem die Frechheit: Einrspruch nur schriftlich...
Wäre es nicht wesentlich interessanter, einen seitenlangen Widerspruch mit möglichst vielen lateinischen Fremdwörtern zu diktieren? Weil, wenn ich mich über Behördenfehler ärgere, sollte auch der Beamte etwas davon haben. Geteiltes Leid ist halbes Leid.crischan hat geschrieben:Nee auch "zur Niederschrift". Das heißt du erscheinst dort persönlich und diktierst einem Beamten dort deinen Widerspruch. Es reicht ein einziger Satz: "Ich lege Widerspruch ein."Jo Black hat geschrieben:...vor allem die Frechheit: Einrspruch nur schriftlich...
Ja, schon, kann man machen. Aber glaubst du wirklich, dass ein Getriebe besser läuft, wenn man unnötig Sand reinstreut?Helmut hat geschrieben:Wäre es nicht wesentlich interessanter, einen seitenlangen Widerspruch mit möglichst vielen lateinischen Fremdwörtern zu diktieren? Weil, wenn ich mich über Behördenfehler ärgere, sollte auch der Beamte etwas davon haben. Geteiltes Leid ist halbes Leid.crischan hat geschrieben:Nee auch "zur Niederschrift". Das heißt du erscheinst dort persönlich und diktierst einem Beamten dort deinen Widerspruch. Es reicht ein einziger Satz: "Ich lege Widerspruch ein."Jo Black hat geschrieben:...vor allem die Frechheit: Einrspruch nur schriftlich...
Liebe Grüße
Helmut
Da ist richtig, nur klagen brauchst Du (jetzt noch) nicht. Beantrage mit dem Einspruch die "Aussetzung der Vollziehung"crischan hat geschrieben: Ein Widerspruch hat allerdings KEINE aufschiebende Wirkung oder du klagst die aufschiebende Wirkung ein.