Führerscheinumstellung wegen E-Auto?
Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 22:28
Hi @All
mit meiner E-Saxo Aufbereitung komme ich gut voran .... heute nur einen kleinen Rückschlag ..die 12. getestete Batterie hat nur 45AH.
Derweil beschäftigt mich ein anderer Umstand, welcher juristisch ggf. den Straftatbestand "Fahren ohne Führerschein" erfüllen könnte ......
Es geht um den Grauen Lappen .... dort steht drinn "Herr xy erhält die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine der Klasse eins und drei zu führen."
Hier reden wir nicht von eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine eventuelle Straftat.
Heute mit meiner Frage ab zur Polizei Georgsmarienhütte ..... ich hätt da mal ne Frage!!!!!
Der Polizeibeamte äußerte sich dahingehend, dass mein Führerschein der heutigen Klasse B entsprechen würde und dass ich dahingehend keine Probleme mit der Polizei bekommen würde.
Eine für mich beruhigende Aussage .....
Ein Gesetzestext steht dem aber entgegen ...§ 76 Nr.13 FeV :"Führerscheine, die nach den bis zum 31. Dezember 1998 vorgeschriebenen Mustern oder nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, auch solche der Nationalen Volksarmee, ausgefertigt worden sind, bleiben gültig."
.....Das Muster ist der graue Lappen ....in dem ganz klar Verbrennungsmotor steht....ganz davon abgesehen, dass ich vor meiner Innozeit schon 20.000km Elektroroller gefahren habe .... und mir über Straftat ja oder nein keine Gedanken gemacht habe.
Ein anderer Gesetzestext ..... § 6 FeV Unterpkt. Klasse B
"Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Dieser Paragraf gefällt mir besser ..... hier ist von Kraftfahrzeugen die Rede .... unabhängig ob Verbrenner, Elektro oder Nuklear
weiß jemand mehr?
mfg
Gausi
mit meiner E-Saxo Aufbereitung komme ich gut voran .... heute nur einen kleinen Rückschlag ..die 12. getestete Batterie hat nur 45AH.
Derweil beschäftigt mich ein anderer Umstand, welcher juristisch ggf. den Straftatbestand "Fahren ohne Führerschein" erfüllen könnte ......
Es geht um den Grauen Lappen .... dort steht drinn "Herr xy erhält die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine der Klasse eins und drei zu führen."
Hier reden wir nicht von eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine eventuelle Straftat.
Heute mit meiner Frage ab zur Polizei Georgsmarienhütte ..... ich hätt da mal ne Frage!!!!!
Der Polizeibeamte äußerte sich dahingehend, dass mein Führerschein der heutigen Klasse B entsprechen würde und dass ich dahingehend keine Probleme mit der Polizei bekommen würde.
Eine für mich beruhigende Aussage .....
Ein Gesetzestext steht dem aber entgegen ...§ 76 Nr.13 FeV :"Führerscheine, die nach den bis zum 31. Dezember 1998 vorgeschriebenen Mustern oder nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, auch solche der Nationalen Volksarmee, ausgefertigt worden sind, bleiben gültig."
.....Das Muster ist der graue Lappen ....in dem ganz klar Verbrennungsmotor steht....ganz davon abgesehen, dass ich vor meiner Innozeit schon 20.000km Elektroroller gefahren habe .... und mir über Straftat ja oder nein keine Gedanken gemacht habe.
Ein anderer Gesetzestext ..... § 6 FeV Unterpkt. Klasse B
"Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Dieser Paragraf gefällt mir besser ..... hier ist von Kraftfahrzeugen die Rede .... unabhängig ob Verbrenner, Elektro oder Nuklear

weiß jemand mehr?
mfg
Gausi