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Führerscheinumstellung wegen E-Auto?

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 22:28
von Gausi
Hi @All

mit meiner E-Saxo Aufbereitung komme ich gut voran .... heute nur einen kleinen Rückschlag ..die 12. getestete Batterie hat nur 45AH.

Derweil beschäftigt mich ein anderer Umstand, welcher juristisch ggf. den Straftatbestand "Fahren ohne Führerschein" erfüllen könnte ......

Es geht um den Grauen Lappen .... dort steht drinn "Herr xy erhält die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine der Klasse eins und drei zu führen."

Hier reden wir nicht von eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine eventuelle Straftat.

Heute mit meiner Frage ab zur Polizei Georgsmarienhütte ..... ich hätt da mal ne Frage!!!!!
Der Polizeibeamte äußerte sich dahingehend, dass mein Führerschein der heutigen Klasse B entsprechen würde und dass ich dahingehend keine Probleme mit der Polizei bekommen würde.

Eine für mich beruhigende Aussage .....

Ein Gesetzestext steht dem aber entgegen ...§ 76 Nr.13 FeV :"Führerscheine, die nach den bis zum 31. Dezember 1998 vorgeschriebenen Mustern oder nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, auch solche der Nationalen Volksarmee, ausgefertigt worden sind, bleiben gültig."

.....Das Muster ist der graue Lappen ....in dem ganz klar Verbrennungsmotor steht....ganz davon abgesehen, dass ich vor meiner Innozeit schon 20.000km Elektroroller gefahren habe .... und mir über Straftat ja oder nein keine Gedanken gemacht habe.

Ein anderer Gesetzestext ..... § 6 FeV Unterpkt. Klasse B

"Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dieser Paragraf gefällt mir besser ..... hier ist von Kraftfahrzeugen die Rede .... unabhängig ob Verbrenner, Elektro oder Nuklear :-)

weiß jemand mehr?

mfg

Gausi

Re: Führerscheinumstellung wegen E-Auto?

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 23:30
von Done #30
:superfreu: Du bist ja noch der größere Haarespalter als ich. :stirn:
Ich glaube nicht, dass du mit einem alten 3er Probleme mit dem Saxo bekommst.
Gruß Done
dessen Kollege vehement bestreitet, dass die Inno ein "Kraft"-Fahrzeug sei

Re: Führerscheinumstellung wegen E-Auto?

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 23:33
von Pille
Homer Simpson: (Sicherheitsinspektor im Atomkraftwerk (Sektor 7g :geek: ))

Nukular. Das Wort heisst Nukular. :up2:

worüber du dir gedanken machst. Der Strom aus den Batterien wird doch auch verbrannt. Verbraucht...wie auch immer man das im Gespräch mit der streckenkontrolle auslegen möchte.dann zauberst halt was ausem hut. Jedenfalls so das dein Schein selbstverständlich legales führen von deinem e saxo ermöglicht.
Unser Unrechtsbewusstsein ist ziemlich different. :lol:

Re: Führerscheinumstellung wegen E-Auto?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 00:00
von Innova-raser
Du machst dir da unnötigerweise Sorgen. Schaue mal hier:

Wikipedia
und hier:
Bundesamt für Verkehr...

Darin ist dir Rede von einem "Kraftfahrzeug". Und ein Kraftfahrzeug wird wie folgt definiert:
Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“ (Duden)[1], also Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen (Brockhaus).[2] Im § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als „nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden“.[3] In anderen Ländern gilt meist eine analoge Definition.

Kraftfahrzeuge gelten als Straßenfahrzeuge, da die Spurführung in der Regel durch Reibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht wird. Schienenfahrzeuge werden trotz des motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen gezählt. Entsprechende Definitionen finden sich in den verkehrsrechtlichen Gesetzen, so im deutschen Straßenverkehrsgesetz (§ 1 Abs. 2 StVG), in der österreichischen Straßenverkehrsordnung (§ 2)[4] oder im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 7[5][6]).
Quelle: Wikipedia

Re: Führerscheinumstellung wegen E-Auto?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 01:10
von Gausi
@ alle die bis jetzt geantwortet haben

Haarspalterei hin oder her .... keiner von Euch ist auf § 76 Nr.13 FeV eingegangen. Das ist nicht ein "Ich wünsche mir" oder frei nach Pipi "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt".

Ein windiger Advocat könnte mir genau aus dieser Gesetzeslage einen Strick drehen. Ich persönlich würde mir ja das Gesetz aussuchen, welches MEINE Interessen entsprechen ... also § 6 FeV Unterpkt. Klasse B .......deswegen fällt aber nicht § 76 Nr.13 FeV flach.

mfg

Gausi

Re: Führerscheinumstellung wegen E-Auto?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 06:47
von werni883
Servus,
in Oe. ist alles erlaubt, was nicht ausdruecklich verboten ist.
in D. ist alles verboten, was nicht ausdruecklich erlaubt ist.
in der DDR...
.
werni88e

Re: Führerscheinumstellung wegen E-Auto?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 07:13
von Bastlwastl
hallo
dein führerschein als dokument mag nach alten recht gelten und dafür gibt es bestandsschutz .
heißt dein schein darf alles positive behalten was zur damaligen zeit galt oder bis heute geändert wurde .
und beinhaltet auch natürlich auch jegliche änderungen innerhalb der jahre .

alles negative wiederum aus unserer sicht fällt unter bestandschutz und braucht dich nicht kümmern

18,75 tonnen mit dem 3er lappn hat vorteile :up2:

Re: Führerscheinumstellung wegen E-Auto?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 07:41
von Heavendenied
Hi Raphael,
eigentlich hat es Bastelwastel schon gut gesagt. Der Paragraph 76 bedeutet, dass das Dokument an sich Gültigkeit behält. Du darfst natürlich alles fahren, was du damals fahren durftest, aber "im Hintergrund" haben auch die von der Polizei die "Übersetzungstabelle" die sagt, dass du damit eben die neuen Klassen XYZ inne hast und somit auch alles fahren darfst, was nach deren Berechtigung möglich ist.
Wir hatten das Thema auch schonmal im Twizy Forum, da hatte sich auch einer ernsthaft Gedanken drüber gemacht.

Übrigens bin ich mir auch sehr sicher, dass es dabei um einen "Formulierungsfehler" geht, weil damals einfach keiner der "Zuständigen" E-Fahrzeuge auf dem Radar hatte (wie wahrscheinlich heute noch oftmals, wenn ich mich an die Odyssee der letzten E-Fahrzeug Zulassungen erinnere...).

Ich persönlich würde an deiner Stelle aber den Schein dennoch tauschen, wenn du ab und zu ins Ausland willst. Dort werden die alten Lappen nämlich oftmals schon nicht mehr, oder nur nach sehr langen Diskussionen akzeptiert. So habe ich es zumindest bei meinem Vater erlebt und auch schon von Bekannten gehört, die daraufhin den Schein getauscht haben.

Re: Führerscheinumstellung wegen E-Auto?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 16:19
von Bastlwastl
glaub egal was für ein lappen gilt eh blos noch bis 2030
danach wird alles vereinheitlicht ... allerdings natürlich immer noch mit der vollen übernahme des
Bestandschutzes .