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Reifenwahl, BE und Versicherungskram
Verfasst: So 29. Jun 2014, 10:58
von banditop
...mal ganz davon angesehen KÖNNTE man viele Reifen montieren, DARF es aber nicht! Habe ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben, dass die Betriebserlaunbis erloschen ist, wenn man Reifen aufzieht, die nicht zugelassen sind. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob man das bei einem Mokick, einer 125er, einem Motorrad oder beim Auto macht. Das kann richtig Ärger geben, was hier scheinbar kaum einen interessiert! Spätestens wenn ihr in einen Unfall verwickelt seid, egal ob ihr Schuld habt oder nicht, und man untersucht euer Moped, dann ist das Geheule groß, weil ihr mit euern "illegalen" Reifen überhaupt nicht hättet auf der Straße sein dürfen.
Die Versicherung zahlt dann auch nicht, ihr bekommt zumindest 50% Teilschuld und bleibt auf euren Kosten sitzen, das alles wegen ein paar blöden Reifen....aber macht ruhig, ihr seid alle alt genug....
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 12:58
von Innova-raser
banditop hat geschrieben:..Das kann richtig Ärger geben, was hier scheinbar kaum einen interessiert! Spätestens wenn ihr in einen Unfall verwickelt seid, egal ob ihr Schuld habt oder nicht, und man untersucht euer Moped, dann ist das Geheule groß, weil ihr mit euern "illegalen" Reifen überhaupt nicht hättet auf der Straße sein dürfen.
Die Versicherung zahlt dann auch nicht, ihr bekommt zumindest 50% Teilschuld und bleibt auf euren Kosten sitzen, das alles wegen ein paar blöden Reifen....aber macht ruhig, ihr seid alle alt genug....
Ich glaube du malst hier etwas zu schwarz. Dass bei einem Unfall auch das Mopped komplett, bis auf die Reifen und deren Tragindex, kontrolliert wird möchte ich mal in Frage stellen. Und auch dann, dann müsste ja auch ein Kausalzusammenhang mit dem nicht korrekten Lastindex und dem Unfall hergestellt werden. Denke ich mir jedenfalls.
Aber wie du selber schreibst; Die allermeisten hier sind mehr als genug alt um all das selber zu wissen und bereit diese riesige Verantwortung zu tragen.

Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 13:09
von banditop
Da liegst du leider falsch, es muss keinen Kausalzusammenhang geben! Mit falschen Reifen hast du auf der Straße nichts zu suchen, also wäre der Unfall auch nicht passiert.
Hört sich blöd an, ist aber so...
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 13:33
von Innova-raser
banditop hat geschrieben:Hört sich blöd an, ist aber so...
Bist du dir da so sicher? Hört sich wirklich sehr blöd an und widerspricht jeglicher Logik. Aber ich bin kein Jurist. Hat aber welche hier.
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 14:31
von Done #30
Ich bin kein Jurist, hab aber schon meine leidigen Erfahrungen mit dem Volk.
Juristen sind berufsmäßig dahingehend ausgebildet, dass sie Schlupflöcher in Gesetzen und Verordnungen finden, die ihrem Auftraggeber nützen könnten. Wenns in einem Unfall um lebenslange Schädigungen, sprich Zahlungen an das Unfallopfer geht, dann machen die unglaublichste Klimmzüge um eine noch so hanebüchene und kleine Teilschuld, sprich eine Kostenreduktion zu finden.
Ich empfehle jedem, der bei einem Unfall einen Körperschaden erleidet, sich sofort einen guten Anwalt zu nehmen. Auch wenn die eigene Unschuld nach menschlichem Ermessen klar auf der Hand liegt.
Wenn in einem Gutachten dann eine selbstverständliche Sache die dich entlasten könnte nicht ausdrücklich drin steht, dann wird sie ein Richter nicht zur Urteilsfindung zu deinem Gunsten heranziehen können.
Merksatz: Gib einem möglichen Gegner keine scharfe Waffe in die Hand.
Nichts ist einfacher und offensichtlicher, als falsche Reifengrößen festzustellen, das können sogar Verkehrspolizisten. Aus der Nummer kommt man als Halter und Fahrer nicht raus.
Das Risiko wären mir ein paar gesparte Euros nicht wert.
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 15:53
von banditop
...das ist genau das, was ich meine! Eine falsche Reifengröße kann jeder feststellen, der lesen kann. Auch wenn man sich vielleicht im ersten Moment über ein paar gesparte Euro freut, kann die Freude im Ernstfall ganz schnell wieder vorbei sein. Ich gebe da auch lieber ein paar Euro mehr aus und habe keinen Ärger zu erwarten.
Ich sehe meine Innova auch nicht als Spardose, weil sie das auch nicht ist! Alleine um den Anschaffungspreis (incl. Zubehör) wieder rein zu fahren, müsste ich mit der Innova ca. 35000 km fahren! Ich fahre die Innova, weil es einfach Spaß macht! Geiz ist geil gilt für mich nicht, ich spare auch gerne, aber am richtigen Ende...
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 16:13
von Innova-raser
banditop hat geschrieben:Geiz ist geil gilt für mich nicht, ich spare auch gerne, aber am richtigen Ende...
Klaro, aber wo ist nun das "richtige" Ende?
Ich denke jeder soll so wie er es für richtig befindet und er es auch verantworten kann.
Mir würde es eigentlich nicht ums sparen gehen sondern einfach darum weil vielleicht der Reifen den ich möchte/benötige nicht offiziell für die Innova freigegeben ist. So einfach ist es.
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 17:10
von Metzelsuppe
Exakt. Beim Reifen gehts den Leuten doch nicht um 5 Euro hin oder her.
Wenn der K58 nun mal Zollmaße hat und
offiziell nicht auf die Inno darf ist das nun mal ärgerlich.
Und wenn man so blöd wie ich ist und meint der TüV würde es einem vielleicht eintragen, weil ja der Reifen passt und
es mal ne Freigabe gab und überhaupt ...

...der hat nicht mit dem deutschen Beamtenschimmel gerechnet.
Unterm Strich gibts dann bei der Inno halt nur 2 Alternativen:
- K66 oder Dunlop fahren und die Betriebserlaubnis ist kein Problem
- K58, Sava und Konsorten fahren und mit dem Restrisiko leben (ich möchte das nicht verharmlosen).
Jeder hat die Wahl und trägt selbst die Konsequenzen.
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 19:43
von thrifter
Treffen sich zwei Inno-Fahrer im Krankenhaus.
Sagt der eine: "Gut, daß ich den legalen Reifen drauf hatte; sonst hätte ich jetzt ein Versicherungsproblem".
Sagt der andere: "Gut, daß ich gestern den illegalen K58 drauf hatte; sonst könnte ich Dich heute wohl nicht mehr besuchen..."
Vielleicht gibt es Leute, die verstehen, was ich damit meine.
Bei einigen anderen frage ich mich so langsam, ob die später auch mal eine Erlaubnis zum Sterben beantragen...
Grübelnd,
Reinhard
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 19:53
von banditop
Es ist schon sehr schade, dass es hier immer noch so viele Leichtgläubige nach dem Motto "wird schon alles gut gehen" gibt. Schlimmer noch, dass diesen Leuten die Tragweite überhaupt nicht bewusst ist. Ich möchte jedenfalls keinen Unfall mit einem von euch "illegalen" haben....
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 20:21
von Metzelsuppe
Ich möchte jedenfalls keinen Unfall mit einem von euch "illegalen" haben....
du suggerierst damit dass die Illegalen fahrlässig und schlechter unterwegs seien. Das ist eine falsche Annahme.
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 20:35
von banditop
Falsch! Die "illegalen" dürften überhaupt nicht unterwegs sein, genau DAS ist das illegale daran, nicht das Aufziehen falscher Reifen!
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 20:38
von Moman
Nein, er will damit sagen das der vom Illegalen verursachen
Schaden von seiner Versicherung nicht bezahlt wird.
So wie wenn er ohne Versicherung gefahren wäre.
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 20:45
von banditop
So ist es !!!
Re: Dunlop TT 900
Verfasst: So 29. Jun 2014, 20:50
von Metzelsuppe
Gut, danke Moman, jetzt versteh ich was er meint. Muss man auch erstmal drauf kommen.

Banditop, du hast hier Wissensnachholbedarf.
Die Haftpflicht
muss dir das Geld zahlen, der Geschädigte wird von der Haftpflichtversicherung des grob fahrlässigen Kradisten entschädigt werden. Nur diese wiederum kann das Geld vom abgedrehten Innovisten zurückfordern (Regress).
Das ist ja der Sinn der HAFTPFLICHT-Versicherung! Auch wenn andere "abdrehen" (also nicht eingetragene Reifen aufziehen), wird der Geschädigte entschädigt.
Quelle:
http://diepresse.com/home/meingeld/1284 ... ber-zahlen
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Etwas anders verhält es sich bei der Haftpflichtversicherung. Diese zahlt bei Schäden an Dritten, etwa wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall verursacht – und zwar auch, wenn er dabei „grob fahrlässig“ gehandelt hat.