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Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 13:45
von ncvs512tr
Jedenfalls denke ich, dass das was mir heute passiert ist, nur ein Aprilscherz sein kann.

Ich war mit meinem Möpp unterwegs, als auf mich ein Polizist samt Dienstwagen auf mich auflief. Es war der erste kurze Saisonausritt bei dem ich Landstraße und Dörfer unter die Räder nahm.
In einer Ortschaft wo 30 wegen einer Baustelle angesagt waren, lief oben besagter Ordnungshüter auf mich auf, ich fuhr odentlich, wahrscheinlich zu ordentlich. Am Ortsausgang gab ich dann gemächlich tuckernd Gas und ich merkte das ging dem Ordnungshüter nicht schnell genug. Wohlgemerkt ich fuhr mittig auf meinem Fahrstreifen und genau das störte dem Mann in grün wohl. Im nächsten Ort an der Ampel fuhr der Kerl neben mir und ranzte mich an, ob ich nicht rechts fahre könnte, wegen dem Rechtsfahrgebot. Ich sagte, vielleicht dummerweise, nein und der Kerl befahl mir da rechts ranzufahren. Gut dachte ich mir, das gibt ein heißen Tanz mit dem, aber sei es drum.
Nach dem meine Papiere kontrolliert waren, wollte er mir allen ernstes erklären, dass ich außerorts mit nur einem Fahrstreifen je Richtung mit meinem "Roller" das Rechtsfahrgebot zu beachten hätte? :motzen: Hä? Kennt der Kerl seine eigenen Vorschriften nicht. :stirn:
Bemerkenswert ist, dass er mich nach meinem Beruf fragte, das tut nichts zur Sache sagte ich, aber gut hab ichs ihm gesagt. Ich denke der wollte wissen, ob er es mit mir machen kann oder nicht. Soviel steht fest, er kann nicht.
Ich überlegte mir auf dem Rückweg, meine Fahrschule meines Vertrauens (ich hab da vor 2 Jahren den A-Schein gemacht) aufzusuchen und einen Fahrlehrer zu fragen, die wissen das ja auch. Gedacht, getan. Der Zufall, nein Gott wollte es, das mein Fahrlehrer von damals grad da war, der erinnerte sich an mich und wir hatten einen netten Plausch, in dem er mir erklärte, dass der Polizist sich irrt. :stirn:
Nun bin ich gespannt, ein Knöllchen, Verwarnung oder ähnliches kommt. :?:
Wenn ja, dann darf sich die Polizei auf ein passendes Antwortschreiben meinerseits gefasst machen. :motzen:

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 13:58
von Puhhh
ncvs512tr hat geschrieben: Nach dem meine Papiere kontrolliert waren, wollte er mir alken ernstes erklären, das ich außerorts mit nur einem Fahrstreifen je Richtung mit meinem "Roller" das Rechtsfahrgebot zu beachten hätte? :motzen: Hä? Kennt der Kerl seine eigenen Vorschriften nicht. :stirn:
Sorry das ich Nachfrage. Was ist falsch daran? Muss man es nicht beachten?

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 14:18
von ncvs512tr
Es gibt das Rechtsfahrgebot nur außerorts und nur wenn 2 Fahrstreifen und mehr je Fahrtrichtung zur Verfügung stehen, dann muss man das Rechtsfahrgebot einhalten.
Innerorts hat man freie Fahrstreifenwahl.
In meinem Fall stand nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung. Ich fahr auf meinem Fahrstreifen immer mitzig, weil ich es schon hinnehmen musste, das mich jemand auf meinem Fahrstreifen ohne Sicherheitsabstand überholt hat, nur weil ich etwas weit rechts fuhr und das obwohl in dem Fall eine Überholspur, also 2 Spuren in meiner Fahrtrichtung vorhanden waren.

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 14:30
von Puhhh
http://www.stvo.de/strassenverkehrsordn ... aph-2-stvo

Ich würde Absatz 2 anders deuten. Lasse mich aber gerne belehren.

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 15:06
von velociped
Geht es hier um das Rechtsfahrgebot, also den Zwang, den rechten von mehrerer Spuren zu benutzen? Oder darum, dass ich auf einer gegebenen Spur möglichst weit rechts fahren muss/soll?
Ersteres ist ok, für das andere gilt:
Scheiss auf die StVO. Je weiter rechts ich fahre, desto weiter rechts fährt auch der Überholende.

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 15:11
von bike-didi
Nico, ich würde sagen, Du wirfst da was durcheinander! Das Rechtsfahrgebot gilt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft - bedeutet, Du hast auf Deinem Fahrstreifen rechts zu fahren und nicht auf der Fahrstreifenmitte!
Macht kaum ein Moppedfahrer und wird geduldet, rein rechtlich ist es aber falsch.
Was Du meinst, ist die "Freie Fahrstreifenwahl", die innerorts bei min zwei Fahrstreifen pro Richtung gilt. Sind aber zwei unterschiedliche paar Schuhe. Da darfst Du den Fahrstreifen frei wählen, musst aber auch dort innerhalb des Fahrstreifens rechts fahren.
Insofern liegst nicht nur Du falsch, der Fahrlehrer sollte auch sein Lehrgeld zurück geben! Also auch kein Aprilscherz... .

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 15:40
von Ecco
Ich kenne nur das Linksfahrgebot auf der AB mit meinem alten 3er :laugh2:

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 15:48
von ncvs512tr
@Puuh: danke fürs raussuchen. Ich denke du verstehst das richtig. Mag sein das der "nette" Polizist das im Sinn hatte, wohingegen ich das bezüglich meiner persönlichen Sicherheit nicht nachvollziehen kann.

@didi: ich denke du hast grundsätzlich Recht, freie Fahrstreifenwahl gibt's innerorts, außerorts Rechtsfahrgebot auch bezüglich der Fahrstreifen. Trotzdem werde ich den Absatz 2 STVO weiterhin missachten, wegen meiner gemachten Erfahrungen, auch wenns Geld kostet. Denn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1,5m wird nie und nimmer eingehalten, wenn mich jemand in meiner Spur überholt.

Nichtsdestotrotz bleibt das für mich ein Aprilscherz, nun dazu noch ein ganz schlechter.

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 19:01
von Puhhh
Der gute Herr muss allerdings einen verdammt schlechten Tag erwischt haben und wahrscheinlich kappt es auch mit der Potenz nicht mehr so ganz und die Frau geht fremd und ...
Die sollen lieber mal auf andere Sachen achten.

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 20:00
von ncvs512tr
Puhhh hat geschrieben:Der gute Herr muss allerdings einen verdammt schlechten Tag erwischt haben und wahrscheinlich kappt es auch mit der Potenz nicht mehr so ganz und die Frau geht fremd und ...
Die sollen lieber mal auf andere Sachen achten.
:laugh2: das glaube ich auch. :laugh2:

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 20:19
von VR 46
...einfach wegatmen!...mit somm Vogel diskutieren,bringt nix! ...und rechtlich bist Du ja auf der sicheren Seite!

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 22:26
von sivas
so wie ich es verstehe, muss ich grundsätzlich möglichst weit rechts auf der Fahrbahn fahren, egal mit welchem Fahrzeug.
Sind allerdings in Fahrtrichtung 2 Fahrstreifen vorhanden bzw. ist Platz für zwei nebeneinander fahrende Fahrzeuge, gilt dieses Rechtsfahrgebot nicht mehr und ich kann auf dem jeweiligen Fahrstreifen mittig oder auch links fahren, ganz wie es mir beliebt.
Innerorts habe ich bei mehreren Fahrstreifen die freie Fahrstreifenauswahl und darf rechts auch schneller als links fahren.

Auf der Autobahn darf ich daher fahrstreifenmittig fahren, nicht jedoch auf der Landstraße, wenn diese nicht 4-spurig ist.

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Di 1. Apr 2014, 22:53
von crischan
Hmm also im §2 Abs2 steht
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Da steht es geschrieben. Daraus folgt nach allgemeinem Verständnis und guter Sitte, daß ich die Mitte meines Fahrstreifens benutzen soll, denn es ist mir NICHT möglich noch weiter rechts zu fahren ohne andere und mich selbst zu gefährden. Simple as that...

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Mi 2. Apr 2014, 15:50
von ncvs512tr
@VR und Chrischan.

Richtisch, sehe ich genau so :prost2:

Re: Aprilscherz der anderen Art

Verfasst: Mi 2. Apr 2014, 19:54
von Innova-raser
crischan hat geschrieben:Daraus folgt nach allgemeinem Verständnis und guter Sitte, daß ich die Mitte meines Fahrstreifens benutzen soll, denn es ist mir NICHT möglich noch weiter rechts zu fahren ohne andere und mich selbst zu gefährden. Simple as that...
:up2: