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bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Do 6. Jun 2013, 15:05
von Marsmännchen
Hallo zusammen,
Gestern lag im Baumarkt (Warenannahme) eine Einwegpalette aus 2 edlen Hölzern.
"Fast zu schade um sie Wegzuschmeissen" meinte der Angestellte.
Ich, "wieso Wegschmeissen? Genau solche Bretter brauche ich, um mir eine Motorradrampe zu basteln."
Das Problem! Wie bekomme ich sie mit meiner Vespa nach Hause? (Innova z.Z. in Arbeit)
Als ambitionierter CUB Fahrer und den Bildern von Thailand im Kopf, dachte ich mir.
Das könnte gehen.
Ich verzurrte sie im Fussraum und nahm Platz.
Schalten ging, beide Bremsen konnte ich problemlos betätigen. Die Fahrt konnte losgehen.
Das sah natürlich grenzwertig aus.
Meine Frage.
Ist sowas erlaubt?

und wenn nicht, was hätte es mich Strafe gekostet.
Gruss Dieter
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Do 6. Jun 2013, 15:37
von NORTON
Dieter, Du bist ein guter Mann!
So und nicht anders.
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Do 6. Jun 2013, 18:57
von Marsmännchen
NORTON hat geschrieben:Dieter, Du bist ein guter Mann!
So und nicht anders.
Danke Ralf, ich weiß,
Nochmals zu meiner Frage.
Es ist schon sicher so , daß in Deutschland die überladene Zweiräder kein wirkliches Problem darstellen.
Aber die Ladesicherung ist bei Autokontrollen ein ernstes Thema.
Gepäck auf Motorrädern sollte ja auch ausreichend Gesichert sein. (Unfallgefahr beim Ausweichen der Anderen)
Kostet es Bußgeld, wenn der kontrollierende Beamte es für unzureichend hält? und wieviel?
Gruss Dieter
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Do 6. Jun 2013, 23:10
von Bertarette
Hallo Dieter,
ich hatte hier :
http://www.honda-innova.de/viewtopic.ph ... =transport
auch mal was zu geschrieben.
Hatte dann selber aus dem Internetz rausgelesen, daß die Ladung seitlich nicht mehr als 40 cm von Rücklichtmitte rausragen darf...die Quelle dafür weiß ich leider nicht mehr. Sichern mußt Du die Ladung auf jedenfall gegen verrutschen, also ordentlich mit Spanngurten festzurren.
Glaube aber, daß, selbst wenn Du angehalten wirst, die Polizisten sich selber nicht sicher sind, wie da die aktuellen Bestimmungen sind.
Mich würde das Thema aber auch sehr interessieren, da ich auch die Neigung zu Extremtransporten auf dem Motorrad habe...Vielleicht müsste man mal direkt bei der Polizei nachfregen.
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Fr 7. Jun 2013, 00:00
von crischan
Das Fahrzeug ansich darf ja schon breiter als 80cm sein: StVZO § 32 Abs.9:
(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
Also bis 1m hab ich keinerlei Bedenken
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Fr 7. Jun 2013, 06:21
von Bertarette
Hab was gefunden. Das mit den 40 cm steht ganz unten im Absatz 5. Es darf wohl auch mehr rüberragen, aber ab 40 cm muß die Ladung extra kenntlich gemacht werden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs-oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
Quelle : Verkehrsportal
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Fr 7. Jun 2013, 09:04
von Pille
Soweit ich weiß darf man gar nichts im fussraum aufen Roller Moped wie auch immer transportieren, sodass Platz für die Füße ist. Ich wurde mit Roller mal deswegen angehalten, wegen ner Sporttasche.
Beinahe wäre mir ein :hm muss ja schon ein langweiliger Job sein, wenn man so wenig zu tun hat, das man mich wegen so nem Schwachsinn anhält.
(Zumal am Rad noch etwas Platz auf den Trittbrettern war. Mein Gott man kann sich auch anstellen!

)
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Fr 7. Jun 2013, 14:01
von Marsmännchen
... war heute morgen bei unseren Gesetzeshütern,
Vorweg, so eine Schikaniererei wie bei euch Pille, gibt es bei uns nicht. Sind hier auf dem Land
und da wird noch viel aus dem Bauch raus entschieden.
Ganz sympathisch gab der Polizist seine Wissenslücke zu. "Wir machen bei den Wenigen, die es beim Beladen übertreiben ein Foto."
"Danach können wir uns immer noch in Kenntnis setzen, welcher Verstoß vorliegt."
Das beladen des Fußraum wäre bei diesem Polizisten i.O. solange man das Fahrzeug sicher bewegen kann.
Über das herausragen der Ladung und was als Sicherung gilt (Schnur, Expander oder Spanngurt),
konnte er mir leider keine Auskunft geben.
Bei uns ist es also reine Ermessenssache des einzelnen Polizisten. Man sollte halt nicht´s Übertreiben.
Gruß Dieter
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Sa 8. Jun 2013, 08:11
von Cpt. Kono
Sei froh das bei Euch noch mit Augenmaß geregelt wird.
In Berlin hatte ich letztens den Fall erlebt das selbst der Eigentümer einer Grundstückseinfahrt, seines Einfamilienhauses, unter Strafandrohung des Feldes verwiesen wurde.
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Sa 8. Jun 2013, 08:30
von Marsmännchen
Cpt. Kono hat geschrieben:In Berlin hatte ich letztens den Fall erlebt das selbst der Eigentümer einer Grundstückseinfahrt, seines Einfamilienhauses, unter Strafandrohung des Feldes verwiesen wurde.
Was machte er den in seiner Grundstückseinfahrt?
Ich Tipp mal! Er hatte ein Schild mit ACHTUNG RADAR umgebunden und grinste freundlich die vorbeiziehenden Autos an

.
Gruß Dieter
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Sa 8. Jun 2013, 10:34
von Cpt. Kono
Nix Radar.
Er hatte ein paar Freunde eingeladen zum Grillen. Parkraum war knapp, da er direkt am Olympiastadion wohnt und gerade das Endspiel Stuttgart / Bayern lief. Also haben wir unsere Kisten bei ihm auf´s Grundstück gestellt. Als der Platz nicht ausreichte wollte er in seiner eigenen Einfahrt parken. Das hat die Popelei dann aber verhindert.
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Sa 8. Jun 2013, 20:46
von Pille
Ich kapiers nicht. Er wollte in seiner eigenen Einfahrt parken? Was hat die Rennleitung denn da zu zu sagen? Das sollten sie mal probieren auf meinem eigenen Hof, dann würde ich Platzverweise erteilen und durchsetzen!

Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: Sa 8. Jun 2013, 22:09
von Zweirad
Hallo Cpt,
seine eigene Einfahrt wäre Privatgrundstück und somit kein öffentl. Verkehrsraum. Dort haben die Beamten zunächst mal gar nichts zu regeln.
Zum Betreten hätten die Beamten sogar einen richterlichen Beschluß erwirken müssen.
Oder war es vielleicht so, dass seine Einfahrt gleichzeitig eine Feuerwehrzufahrt darstellt, welche in jedem Fall freigehalten werden muß?
Für mich insgesamt Deiner Schilderung nach eine ziemlich verworrene Sache, die unlogisch erscheint. Ich will aber jetzt da auch nicht mehr zu schreiben.
Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet, Joe
Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: So 9. Jun 2013, 07:45
von Cpt. Kono
Es ging nicht um die Einfahrt auf seinem Grundstück, sondern den Bereich der noch auf öffentlichem Straßenland liegt.
Wie nannten die Grünen das? "Parken vor einer abgesenkten Bordsteinkante ist verboten." Auch wenn die Zufahrt auf´s eigene Grundstück führt und es nätürlich auch zu keiner Anzeige kommen kann, es sei denn das man sich selbst anzeigen möchte.
Das ist wieder mal so eine Sache die ich gar nicht erst versuche zu verstehen und diskusionen spare ich mir in so einem Fall auch. Bringt ja nix, da das Problem nicht mit Menschenverstand gelöst wird. Bestenfalls führt das dazu das die Jungs anfangen Teile der Verkehrsgesetzgebung zu rezitieren.

Re: bikes of burden im Alltag.
Verfasst: So 9. Jun 2013, 10:31
von Marsmännchen
Bei uns macht die Polizei richtig gute Öffentlichkeitsarbeit.
In der närrischen Zeit, verkauften sie Narrenbändel für eine Witwe, die ihren Mann bei einem Verkehrsunfall verlor.
Heute stand ein Bericht in der Schwarzwälder, dass sie einen Motorradclub gegründet hätten,
um uA. auch den Motorradsport zu unterstützen.
Quelle. Bild Schwarzwälder Bote.