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Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Fr 21. Okt 2011, 18:31
von Mechanic
Da ich immer mal wieder mit Kunden auf das Thema Führerscheinklassen komme, hab ich zu dem o.g. Thema mal direkt beim Bundesverkehrsministerium nachgehakt. Leider sieht es schlecht aus. Die vielen Vorteile von sparsamen Kleinkrafträder scheinen hier leider nicht von Interesse zu sein. Jeder darf mit dem Klasse B Führerschein auf einem Zweirad mit 45km/h den Verkehr behindern und dadurch zu gefährlichen Überholvorgängen animieren, aber ein sicheres Fahren mit einem Kleinkraftrad, das ja bekanntlich einwandfrei mitschwimmen kann, wird den Bundesbürgern nicht zugetraut. Schade, denn ein A1 Fühererschein (bis 125ccm) kostet fast genausoviel wie der normale A, so ca. 1100-1500€, also viel zu viel um sich nur ein sparsames Kleinkraftrad zuzulegen und das Auto in der Garage zu lassen.

Hier die Antwort vom Ministerium auf meine Frage, ob es denn in Zukunft irgendwann möglich sein wird mit dem Klasse B Führerschein ein Kleinkraftrad zu fahren:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08. September 2011.

Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in
ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse
A1) unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies folgt aus Artikel 5
Abs.3 b) der derzeit geltenden Richtlinie des Europäischen Rates vom
29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EWG - 2.
EG-Führerschein-Richtlinie). Nur wenige Mitgliedstaaten haben aber
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Auch in Deutschland hat man sich dafür entschieden, diese Möglichkeit
im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier
besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung, eine speziell auf
Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und
Prüfung durchzuführen.

Frühere Untersuchungen zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern hatten
gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht
ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein
Leichtkraftrad zu führen. Die Absolvierung einer zweiradspezifischen
Ausbildung ist daher unabdingbar zum Führen von Leichtkrafträdern.

In der neuen, 3. EG-Führerschein-Richtlinie (Artikel 6 Nr. 3 b) der
Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20.12.2006 über den Führerschein, die ab dem 19.01.2013 zur Anwendung
kommt, wird den Mitgliedstaaten das o. g. Wahlrecht ebenfalls
eingeräumt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie hat sich der
Gesetzgeber nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten (Verbänden,
zuständigen Landesbehörden, Bundesanstalt für Straßenwesen) entschieden,
im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Leichtkrafträder nicht unter die Fahrerlaubnis-Klasse B zu fassen.
Diese Entscheidung ist durch Beschluss zur Drs. 660/10 am 17.12.2010 vom
Bundesrat bestätigt worden.

Auch eine verkürzte praktische Ausbildung kann nach hiesiger Auffassung
eine vollumfassende Fahrschulausbildung nicht ersetzen. Schlussendlich
setzt die zu absolvierende praktische Prüfung eine fundierte Ausbildung
voraus. Insofern bitte ich um Verständnis, dass eine Änderung der
bestehenden Vorschriften nicht beabsichtigt ist.

Eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Inhabern einer deutschen
Fahrerlaubnis gegenüber solchen aus anderen EG-Staaten besteht hier
nicht, da das EG-Recht eine unterschiedliche Praxis ausdrücklich
zulässt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke



Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: http://www.bmvbs.de



Gruß Stefan

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Fr 21. Okt 2011, 19:24
von Gott Enel
also ich weiß nicht, ob ich das wirklich schlimm finden soll...

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Fr 21. Okt 2011, 19:37
von Zimzausel
Hallo zusammen,

tolle Antwort vom Ministerium und sehr geschickt ausgedrückt um nicht zu sagen, Verdrehung der Tatsachen im Interesse des Fahrschulverbandes.

Rückblende: Wir schreiben das Jahr 1996, es kommt zu einer Regelung, wo Führerscheininhaber, welche 01.04.1980 erworben, plötzlich legal ohne jegliche Zusatzprüfung 125 bewegen durften. Es kam zu einem Aufschrei des o.a. Verbandes und was passierte: Nix.

Der Familienvater im gesetzten alter durfte plötzlich so einen albernen Choppele durch die Gegend schaukeln, der Sohn/Tochter die Fahrschule besuchen, pauken, sich überprüfen lassen und dann mit 80 Km/h hinterherzockeln, im Sinne bestens Ausgebildet, aber nicht würdig die Tempo 100 zu verkraften.

Außer wer seine Lizenz einen Tag nach dem Stichtag erwarb, blöd in die Röhre schaute und mit damals 50ccm die Straßen unsicher machen durfte.

Danach führten Italien und andere europäische Länder die Regelung ein, ohne willkürliche Datumsgrenze den Inhaber eines PKW Führerscheines die Möglichkeit des 125er fahrens zu ermöglichen. Belgien kennt bis heute keinen Führerscheine.

Zynisch könnte man jetzt sagen, die zum damaligen zeitpunkt Älteren schonen die Rentenkasse durch frühes verunfallen... Hat sich aber trotz vieler negativer Prognosen nicht ergeben.

Ramsauer ist flink um durch Vorgaben wie kleine Kennzeichen schnell Geld in die chronisch leeren Säckel zu holen, aber im Sinne der Allgemeinheit verschließt man sich und frönt die Lobby-Politik.

Wollte eigentlich hier im Forum nix mehr schreiben, aber beim durchlesen der Ministeriums-Antwort schwoll mir gerade der Kamm.
Gruß Frank aus Bremen

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Fr 21. Okt 2011, 21:44
von Gott Enel
von mir aus, könnt man ja sagen, jeder ab (bestimmtes Alter einsetzen), darf fahren.

Aber wenn ich die Dorfjugend mit getunten Mofas sehe, die sich dann ne rs 125 frisieren, kann sich jeder vorstellen,dass das nicht so gut gehen kann.

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Fr 21. Okt 2011, 23:31
von Berti
Hm, die Stellungnahme verweist auf eine entsprechende Studie welche von höheren Unfallzahlen ausgeht.

Ich halte das durchaus für wahrscheinlich. 1. klingt es plausibel und 2. würde es die Händlerlobby begrüßen und 3. glaube ich nicht, dass die Fahrlerer da so gegen Front machen. Ich habe nach der Einführung mit mehreren Fahrlerern darüber gesprochen. Die haben diese Regelung alle begrüßt und hätten sich auf eine Ausdehnung für entsprechend alte Autofahrer gewünscht.

Grund: Mit mitte 30 macht man entweder nochmal nen Motorradführerschein oder lässt es bleiben. Sie wären also nicht um das "lukrative" Geschäft der späteinsteigenden 125fahrer gebracht worden, weil es das so garnicht gibt. Andersherum wird ein Schuh draus. Viele dachten sich: "Wo ich jetzt fahren darf kauf ich mir nen Krad." Dann haben viele Festgestellt, dass so ne 125 doch ein wenig mehr im Arsch haben könnte und dass man damit von Motorradfahrern zumindest nicht stets und unbedingt für voll genommen wird. -> mit der Folge, dass dann noch schön nen lukrativer Motorradführerschein - am besten als offener Direkteinstieg gemacht wird.

Das ist aber auch der Grund warum es Ökologisch wenig Sinn machen würde. Dem Einsparpotential durch Automobilsubstitution stünden reine Lustfahrten entgegen. Ich will das nicht verurteilen, halte den Verzicht auf diese Regelung aber eben auch nicht für Ökofrevel.

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Sa 22. Okt 2011, 09:14
von CB50_1980
Ich finde die deutsche Entscheidung in dieser Frage schade. Die österreichische Regelung mit einer Mindestdauer (mehrere Jahre) PKW-Führerschein und einer ganz kurzen Ausbildung, die nicht zwingend bei Fahrschulen absolviert werden muss und entsprechend günstig zu haben ist, gefällt mir am besten. Da sind die "Jungspunde" und "Heißsporne" größtenteils außen vor. Aber die vielen, vielen verkehrserfahrenen und ruhigen Pendler, die heute 45er fahren, würden endlich sicherer, zügiger und weniger verkehrsbehindernd bei günstigeren Verbräuchen unterwegs sein können. Und davon gibt es jede Menge, meiner Wahrnehmung nach wesentlich mehr als Zweirad-Pendler auf 125ern.

Aber: was nicht ist, ist eben nicht. Wie sagen die Fußballreporter: der Drops ist gelutscht...

Gruß, Martin

P.S.: Danke, Mechanic, dass Du in der Sache noch mal nachgehakt hast. Und wenigstens hat das Ministerium recht eingehend geantwortet und dabei nicht nur blablabla abgesondert.

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Sa 22. Okt 2011, 11:12
von Warmduscher
Mechanic hat geschrieben:Da ich immer mal wieder mit Kunden auf das Thema Führerscheinklassen komme, hab ich zu dem o.g. Thema mal direkt beim Bundesverkehrsministerium nachgehakt. Leider sieht es schlecht aus. Die vielen Vorteile von sparsamen Kleinkrafträder scheinen hier leider nicht von Interesse zu sein.
Als "alter Sack" mit Führerscheinwerwerb vor 1980, noch mit richtig gründlicher Kraftfahrerausbildung bei der Bundeswehr, erlaube ich mir auch einige Anmerkungen: Ich bin nach vielen Jahren Zweiradabstinenz vom damaligen Mofa (Piaggio Bravo) auf die Innova umgestiegen, und hatte zunächst richtig Schiss auf der Straße, vor allem im Stadtverkehr. Ich habe dann für mich alleine auf Feldwegen geübt: langsam fahren, langsames Schlaglochumfahren, bremsen nach Beschleunigung, schalten, schalten, schalten, etc. etc. .Ich will damit sagen, dass es durchaus Sinn macht, am besten unter Anleitung (die ich nicht hatte, dafür aber die ruhigen landwirtschaftlichen schlechten gepflegten Wirtschaftswege), sich mit dem Fahren auf einer gar nicht so lahmen 125er vetraut zu machen. Ob das denn in einer Fahrschule gleich einen Tausender kosten muss, halte ich aber für fragwürdig und für Geldschneiderei. So ohne Weiteres vom Auto auf ein Leichtkraftrad ohne jegliche Erfahrung umzusteigen, halte ich für allerdings für lebensgefährlich.

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: So 23. Okt 2011, 00:17
von student
Kann man in der EU nicht einen Fuehrerschein in einem beliebigen Mitgliedsland machen und
hinterher uebertragen lassen?
Dann kann man doch in Oesterreich den 125er Lappen aufsatteln und hier umschreiben lassen.

Oder fangen die mit so Spitzfindigkeiten wie "Wohnsitz im gleichen Land" etc. an?

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: So 23. Okt 2011, 19:32
von teddy
student hat geschrieben:Dann kann man doch in Oesterreich den 125er Lappen aufsatteln und hier umschreiben lassen. Oder fangen die mit so Spitzfindigkeiten wie "Wohnsitz im gleichen Land" etc. an?
Die sogenannten Spitzfindigkeiten laste aber bitteschoen Deiner Regierung - gleich ob Bund, Land, Landkreis oder Gemeinde - an!
Das sogenannte "Bruessel" hat mit seinem ausgeufertem und ueberbezahltem Beamtenapparat genau soviel Macht, als eine Fliege, die auf die Zeitung ihr Puppserl deponiert. Saemtliche Vorschriften und Empfehlungen und was auch sonst dort ausgebruetet wird, bedarf der Zustimmung der zustaendigen Ressort-Ministern oder Regierungs-Chefs ALLER angeschlossenen Staaten.
Soweit also das vielgeruehmte und vielzitierte "Bruessel hat das beschlossen, wir muessen uns daran halten".
Ja, sie meinen "als wir in Bruessel waren haben wir das beschlossen, aber fuer euch Trotteln lassen wir das 'wir waren' weg," Populismus in der pursten Sorte und - wenn das Volk die Gesetze wirklich machen koennte - Betrug und Lug nach Buchstaben und vor Allem Sinn des Gesetzes.
Also mach Deinen 125-Lappen in Oesterreich, fahr dann ueber die Grenze in die BRD und lass Dich dabei von einem Polizisten ueberpruefen.
Oh wie wohl ist mir am Abend...
wenn die Tagesschau vorbei ist und ich nicht mehr die schleimigen Politiker all over the world mehr sehen muss.
Und ja, fuer den Lappen in Oesterreich brauchst Du eine "Meldebestaetigung des Wohnplatzes" in Oesterreich.

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Mo 24. Okt 2011, 01:30
von student
@teddy:
So einen Unfug hatte ich ja schon vermutet ...
D.h. ich kann im Ausland im Urlaub Sportbootfuehrerscheine, Pilotenscheine etc. machen - aber keinen normalen
Fuehrerschein fuer Kraftfahrzeuge. :laugh:
Aber der von Oesis in Oesiland ueber die Sonderregelung gemachte A1 gilt auch fuer Durchreisen in D ... :laugh2:
Und wenn jemand beruflich seinen Wohnsitz nur kurz nach Oesiland verlegen muss, dann darf er die Regelung
auch benutzen ... :hmm:

btw: Seitens des Ministeriums wird da von einer frueheren Untersuchung gesprochen, ohne dass diese Untersuchung
selbst angegeben wird. Sehr interessant.
Das erinnert doch sehr an das Tagfahrlich bei PKW - da wurde mit Verkehrstotenzahlen argumentiert, die in
Laendern mit Tagfahrlicht zurueckgegangen seien. Dass die in D auch ohne Tagfahrlicht gesunken sind wurde
dabei immer unterschlagen - genaue Prozentangaben, wie stark die Zahlen jeweils mit und ohne gesunken
sind, habe ich nie gefunden.

Aber eines stimmt natuerlich: eine gute Zweiradausbildung ist immer zu empfehlen!

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Mo 24. Okt 2011, 12:32
von CB50_1980
Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, nützt einem die österreichische Regelung in D gar nichts. Weder einem Österreicher, noch einem Deutschen. Man kriegt dort nämlich gar keinen A1, sondern B mit "Code 111" und damit darf man in D: nix.

Gruß, Martin

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Mo 24. Okt 2011, 19:18
von wolpertinger
Bin mir nicht so sicher ob du das so richtig verstanden hast. Denn da steht:
Mit dem B-Führerschein darf ein Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW gelenkt werden.

Voraussetzungen:
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
    Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
    Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub (siehe Link unten)
    Eintragung des Codes 111 in den Führerschein (vorher darf nicht gefahren werden!)
Somit darf mindestens in Oesterreich, Italien, der Schweiz und (sofern die Kategorie B im FS VOR 1980 erworben wurde) auch in Luxenbourg OHNE ZUSAETZLICHE PRUEFUNG, ein Mopped mit max. 125ccm und 11Kw gelenkt werden. Eine Innova zum Beispiel. Und das ist doch schon mal was.

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Mo 24. Okt 2011, 23:13
von CB50_1980
wolpertinger hat geschrieben:Und das ist doch schon mal was.
Richtig. Für die Ösis. Und auch nur zu Hause und in zwei Alpenrepubliken. Für alle in D, und für die Ösis, die nach D fahren wollen, leider nicht. Ist aber auch egal. Wir haben hier zwar die Rechtslage geklärt, aber keinem von uns, insbes. den 45er-Pendlern in D ist geholfen. Leider.

Gruß, Martin

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Di 25. Okt 2011, 15:40
von Zimzausel
Hallo zusammen,

dann sage ich zu dem System nur "Zwei-Klassen-Gesellschaft", die eine, vor dem Stichtag, die andere danach in die Röhre schauend. Greift da eigentlich das neue Gesetz, nach dem niemand aufgrund seines Alters, Herkunft, Geschlecht... (Ironie-Modus)

Gruß Frank

Re: Leichtkraftrad mit Klasse B, leider nein auch in der Zukunft

Verfasst: Mi 26. Okt 2011, 18:43
von Rhene
Zimzausel hat geschrieben:Hallo zusammen,

dann sage ich zu dem System nur "Zwei-Klassen-Gesellschaft", die eine, vor dem Stichtag, die andere danach in die Röhre schauend. Greift da eigentlich das neue Gesetz, nach dem niemand aufgrund seines Alters, Herkunft, Geschlecht... (Ironie-Modus)

Gruß Frank
eigentlich schon es müsste nur einer vorm europäischengerichtshofg Klagen...