http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/j ... fahrgebot/
ist es eine rechtliche Grauzone und vom "Einzelfall" abhängig.

Ich halte es daher so wie es mir mein Fahrlehrer vor über 20 Jahren eingeprügelt hat:
"Was fehrsch scho widdr so weit rechts du Seggl!"
