...ich erkenne Ähnlichkeiten wie beim Zahnlücken-Fall meines Neffen.
An einem Kindergeburtstag wurde im ein Schneidezahn mit der Fernbedienung ausgeschlagen.
Man hatte eine "alte ausrangschierte", anstatt des Kochlöffel beim Topfschlagen benutzt.
Die Versicherung argumentierte.
"Das Kind hätte mit dem übertiebenen Ausholen rechnen müssen"
Klar, wenn mir im Bierzelt ein betrunkener einen Zahn ausschlägt, hätte ich mit dessen übertriebenen Ausholen
auch rechnen müssen.

. Fühle ich mich deswegen teilschuld?, eher nicht.
Gruss Dieter