Der alte 4er vor dem 01.04.1980 (ich hatte den im Januar 1980 auch gemacht, Gnade der frühen Geburt

) war eine rein theoretische Prüfung mit null komma null Theorie- oder Praxisunterricht. Berechtigte zu 50 ccm - Zweirädern ohne Geschwindigkeits- oder Leistungseinschränkungen. Dass man dann doch auf die legal 40 km/h lahmen Mokicks (FS-Klasse 5) ausgewichen ist, hatte in fast allen Fällen rein finanzielle Gründe (offen kostete vierstellig Versicherungsprämie, gedrosselt etwa 100 DM).
Der alte 4er war automatisch im 3er (PKW) enthalten. Das ist auch der Grund, weshalb Autofahrer, die vor dem 01.04.1980 geprüft wurden, alle Updates mitmachen durften: erst 80 ccm mit 80 km/h, dann 80 ccm offen, dann 125 ccm mit max 11 kw.
Ab dem 01.04.1980 gab es die FS-Klasse 1b, aus der Klasse 5 wurde die FS-Klasse 4. Wer bis dahin weder 4 noch 3 hatte, musste zur Fahrschule, 1b machen, wenn er legal schneller als 40 km/h auf einem Zweirad sein wollte. Wer das erfolgreich hinter sich gebracht hatte, konnte dann das spätere Update von 80 auf 125 mitmachen.
Wer also nach dem 31.03.1980 eine Berechtigung zur Führung von 80ern erworben hat, darf heute 125er mit max. 11 kw fahren. Wer "nur" den "neuen" 4er oder den Autoführerschein gemacht hat, ist zweiradmäßig auf M beschränkt (50 ccm und z.Zt. 45 km/h, fahrzeugbedingt aber auch 50 oder 60 km/h möglich).
@Erwin: ich fürchte, Dein Bekannter darf nicht Inno fahren...
@Cpt: ja, Böcki hat recht. Mit einem 4er nach dem 31.03.1980 durfte man damals schon keine offenen 50er bewegen. Und darf das bis heute nicht.
Gruß, Martin