Hey cool dass du dich für solche Dinge interessierst.
Nun gut, ich muss gestehen ich habe auch ein "Nein" in die Urne gelegt. Und das trotz meiner sehr humanistischen Einstellung. Die Gründe dafür sind mannigfaltig und auch tief mit dem "System Schweiz" verbunden.
Es war eine Volksinitiative, also ein Vorschlag der vom Volk kam. Dazu braucht es einen Gesetzestext als Vorschlag und 100K Unterschriften. Wenn das vorhanden ist dann wird das Volk befragt.
Diese Initiative wurde mit einem Volksmehr (Alle Stimmbürger der CH) von 76.93% UND mit einem Ständemehr (Alle Kantone) von 100% abgelehnt.
Es wurde ja dieses Wochenende über 5 Vorlagen abgestimmt. 2 davon können eine internationale Ausstrahlung haben.
Zum einem ist das die Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (FMedG)
Sie wurde mit einem Volksmehr von 62.39% und einen Ständemehr von 100% angenommen.
«Mit der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen werden: Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen sollen unter strengen Voraussetzungen genetisch untersucht (uns selektioniert) werden dürfen. »
Auch wenn viel, wirklich sehr viel guter Wille dahinter steckt bin ich absolut dagegen das in das genetische Erbgut des Menschen eingegriffen wird! Da ist zwar mit diesem Gesetzestext (noch) nicht möglich, aber ich lehne strikte und im Grundsatz alles kategorisch ab was nur im Entferntesten dazu dienen könnte die menschliche Rasse und deren Fortpflanzung zu selektionieren!
Und zum anderen wurde über die Änderung des Asylgesetzes (AsylG) abgestimmt. Da ging es um folgendes:
Mit der Asylgesetzrevision sollen die Asylverfahren beschleunigt werden. Die Mehrheit der Asylgesuche, für die es keine weiteren Abklärungen braucht, sollen demnach künftig in einem beschleunigten Verfahren mit kontinuierlichem Rechtsschutz (Mit dem neuen Gesetz erhalten alle Asylsuchenden eine kostenlose Rechtsvertretung/Rechtsanwalt) behandelt und abgeschlossen werden.
Diese Asylsuchenden sind für die gesamte Dauer des Verfahrens bis zu ihrer allfälligen Wegweisung aus der Schweiz in regionalen Zentren des Bundes untergebracht (Bundeszentren). Das Verfahren dauert maximal 140 Tage. Sind für den Entscheid über ein Asylgesuch weitere Abklärungen notwendig, werden die Asylsuchenden für erweiterte Verfahren wie bisher den Kantonen zugewiesen.
Das finde ich gut und spiegelt auch die tief verwurzelte Tradition der humanitären Hilfe in der Schweiz.
Diese beiden Abstimmungen werden höchstwahrscheinlich eine internationale Ausstrahlung haben und sich in der dortigen Politik niederschlagen.
Die anderen 3 Vorlagen sind eher von nationaler Bedeutung und interessieren international nicht wirklich.
So gesehen ein Wochenende wie meistens, wenn Abstimmungswochenende ist: Man ist zufrieden aber nicht mit allem. Trotzdem akzeptiert man die Meinung der Mehrheit und schickt sich in die unveränderliche Wahrheit. Ich habe in all den Jahren noch nie erlebt, zumindest kann ich mich erinnern daran, dass ich einmal 100% zufrieden war mit den Resultaten.
Es ist immer ein Konsens und der war, bis jetzt, immer so prächtig, dass alle damit leben konnten. Auch wenn die Aufschreie mancher Medien am Tag danach manchmal darauf schliessen lassen, dass jetzt die Welt am Untergehen ist.
Alles ist gut so. Es wird sich bewähren. Und wenn nicht, dann ändern wir halt wieder, an einem Wochenende, das Gesetzt!
