SC71 hat geschrieben: ↑Mi 23. Dez 2020, 04:30
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Quelle Wikipedia
Bei Wikipedia wird kurioserweise der Fahrer weggelassen.
Vielleicht hätte ich in meinem Beitrag eine Fussnote mit Leergewicht und oder Fahrzeug Gewicht vollgetankt hinzufügen sollen.
Merke: lege dir deine Argumente stets so zurecht, wie es dir selbst von Vorteil ist, ansonsten hilft nur mehr die sog. Gruppendynamik (noch so'n Spruch, Nackenbruch)
Das ist hier ein schönes Beispiel, wieso Wikipedia keine zitatfähige Quelle ist. Wenn man Wikipedia nutzt und da spricht erstmal ja nichts dagegen, dann muß man sich aber in zitatfähigen Quellen nochmal absichern, was da denn wirklich steht.
Vor der von Dir auszugsweise eingestellten Tabelle steht zB
"Für Lastkraftwagen, Omnibusse und ähnliche Fahrzeuge sind nach deutschem Recht Mindest-Motorleistungen bezogen auf das Gewicht vorgeschrieben, folglich ein maximales Leistungsgewicht.[1]"
Das ist jetzt ganz einfach, man schaut über die angegebene Literaturangabe einerseits in die
StVzO §35, man kann auch zB absichernd am besten noch eine andere Quelle nehmen meinetwegen die Fahrerlaubnisverordnung
FEV §35 FEV §6.
Nach "deutschem Recht" ist bei Fahrzeugen (aus gutem Grund) kein, im Wikipedia ganz frei formuliertes "folglich ein max Leistungsgewicht" sondern eine Mindestmotorleistung pro Tonne des Fahrzeuggewichtes, bzw ein Quotient von Leistung zu Fahrzeuggewicht ohne den Begriff "Leistunggewicht" angegeben.
Zusammengefasst wird in der Gesetzgebung also Leistung/Gewicht des Fahrzeugs und nicht das Leistungsgewicht Gewicht/Leistung angegeben und das darf man, wenn man sauber arbeitet, nicht einfach verwechseln, bzw unsauber versuchen mit einem "folglich" neu zu definieren .
Das sind halt solche Kleinigkeiten, mit denen ein Gutachten vor Gericht von einem pfiffigen Rechtsanwalt auseinandergenommen wird. Das läßt sich aber mit ein bisschen Mehrarbeit schon vermeiden, wenn ein Gutachter nicht als angezählter Depp dastehen möchte.
Edit, der Link war zwar richtig nur die Bezeichnung der Paragraphennummer falsch, sorry da hatte ich noch den Paragraph 35 aus der StVZO im Kopf.