hajo.b hat geschrieben:Ein Aushändigen einer PDF-Version auf die Anfrage hin würde ein Verstoß gegen das Urheberrecht bedeuten, da es sich um eine nichtlizensierte Kopie geistigen Eigentums handelt.
So und nu schlagt mich :away.
Warum denn Dich schlagen?
Du hast ja, sogar in zweierlei Hinsicht, recht.
Als Erstes: irgendwer hat sich das WHB um (naja sagen wir nicht ueberteuertes aber doch 'viel') Geld gekauft. Danach wird er, als anonymer Spender, ersucht dieses WHB irgendwie einzuscannen und dann, auf Anfrage, auch wieder auf seine Kosten links und rechts hin zu verschicken. Es darf ja nicht mehr als die Downloadkosten kosten, sagt der Parasit.
Als Zweites: derjenige, der so gutmuetig ist und das Alles doch macht, steht, falls da irgendein Rechtsanwalt im Auftrag des Urheberrechts-Eigentuemers auf diese Tat stoesst, vollkommen alleine und im Regen da. Der Parasit stoert sich nicht daran und denkt schon gar nicht, dass er eigentlich die Schuld hat und sich nun angemessen an der finanziellen Strafe zu beteiligen haette.
Eine Robin-Hood-Attituede ist beim WHB absolut nicht angesagt; wohl aber in gedaempften Mass bei dem FHB, das nur wahnsinnig ueberteuert nochmals ausgeliefert wird, wenn man das originale irgendwie verloren hat.
Also, keine Sorge wegen der Pruegel.
Peter.