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Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Mi 22. Dez 2010, 18:37
von brab
Hallo allerseits, ich habe bei den Griechen mal nachgefragt ob die Crypton135 oder Sniper COC Papierte hat. Als Antwort habe ich das hier bekommen.


Hi
The bike has COC otherwise it couldn't run also to Greece.
Also we can resister it here,and then to export it as used.All bikes that come as used from another european country can continue to run to the other country.I hope you understand it.
If you want to come here to buy it you have to inform us first to arrange the stock
Usually we bring it after order ,cause it is the most expencive cub.Everybody want it but only a few finally buy it
There are 2 versions.The one has spoke wheels and the most expencive has alloy wheels and matt color,like in our foto.
Best Regards
Nick

Wenn ich das richtig verstanden habe, würden die es einmal kurz zulassen, und dadurch könnte man es als gebrauchtes Fahrzeug bei uns zulassen.

Grüsse Brab

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Mi 22. Dez 2010, 19:59
von michiel
Ich les das so, daß das Ding COC Papiere hat, also eine europäische Zulassung möglich ist.
Will sagen eine Zulassung in jedem europäischem land.

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Mi 22. Dez 2010, 21:52
von Innova-raser
Die hat COC und das reicht um das Mopped in JEDEM Land das der EU angehört, ohne weiter Prüfung oder Hürden zulassen zu können. Du musst es als nicht als gebrauchtes Motorrad importieren. COC genügt vollauf.

Einzig die Zollpapiere musst du bei der Meldestelle vorweisen können. Du musst den Nachweis erbringen dass das Mopped korrekt verzollt wurde. Mit dem und den COC steht einer Zulassung nichts mehr im Wege.

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Mi 22. Dez 2010, 22:14
von t4lupo
Ja die hatte ich mir auch schon in Griechenland beim Yamaha Händler angeschaut.
Der Preis ist aber viel zu hoch gerade für Griechenland, sieht man dort auch sehr wenig fahren.
Zulassung und auch Ersatzteile in Deutschland sollten kein Problem sein, für einen sehr guten Preis plus Überführung nach Deutschland ist das Teil aber wohl immer noch zu Teuer in Gegensatz zur Innova, es sei denn Yamaha Europa wacht endlich auf und verkauft das Teil auch nun endlich hier bei uns zum guten Kurs.

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Do 23. Dez 2010, 08:06
von brab
Die Preise stehen hier auf der Seite.

http://mototrade.gr/osCommerce/index.php?cPath=43_262

540 Euro mehr finde ich für das gebotene gar nich mal so viel.


Grüsse Brab

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Do 23. Dez 2010, 08:59
von t4lupo
Von der 135er gibt es drei verschiedene Ausführungen.
http://www.yamaha-motor.gr/products/mot ... _X_135.jsp
die technischen Daten :
http://www.yamaha-motor.gr/products/mot ... =techspecs

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Do 23. Dez 2010, 09:18
von CB50_1980
Innova-raser hat geschrieben:Die hat COC und das reicht um das Mopped in JEDEM Land das der EU angehört, ohne weiter Prüfung oder Hürden zulassen zu können. Du musst es als nicht als gebrauchtes Motorrad importieren. COC genügt vollauf.
Das ist vollkommen richtig und hier wie auch schon im alten Forum oft genug gesagt worden. Ich verstehe einfach nicht, dass es dazu immer noch Fragen gibt...
Innova-raser hat geschrieben:Einzig die Zollpapiere musst du bei der Meldestelle vorweisen können. Du musst den Nachweis erbringen dass das Mopped korrekt verzollt wurde. Mit dem und den COC steht einer Zulassung nichts mehr im Wege.
Das ist nicht ganz richtig. Innerhalb der EU gibt es keinen Zoll und auch keine Einfuhrumsatzsteuer. Das gilt für Endverbraucher wie uns immer und für alle Güter. Wichtig ist aber natürlich, dass der ausländische Händler, bei dem man ein Fahrzeug erwirbt, dieses (bei Import von außerhalb der EU) ordentlich verzollt hat und die jeweilige nationale Umsatzsteuer beim Kauf gezahlt und vom Händler an sein Finanzamt abgeführt wird. Das ist aber nicht anders als bei einem deutschen Händler und ich setze das bei dem Griechen mal voraus. Man muss dies dann noch der inländischen Zulassungsstelle nachweisen können. Das geschieht regelmäßig mit einem ordentlichen Kaufvertrag, auf dem die Firmendaten, die nationale Steuernummer, der Kaufpreis und die nationale Umsatzsteuer ersichtlich und natürlich auch die Käuferpersonalien enthalten sind. Das reicht dann für die Zulassung, einzig eine Übersetzung ins Deutsche könnte noch auf Kosten des Halters anstehen.

Bei Kauf in Griechenland kommt als Schwierigkeit beim Transport auf dem Landweg durch das ehemalige Jugoslawien hinzu, dass man das Fahrzeug zunächst aus der EU aus- und dann wieder einführt. Diese sog. Durchfuhr würde ich entweder vermeiden oder Profis überlassen. Einfacher ist es, die Fähre nach Italien zu nehmen und immer hübsch in der EU zu bleiben (Alpentransit dann natürlich auch nicht durch die Schweiz).

Gruß, Martin

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Do 23. Dez 2010, 10:02
von Innova-raser
Entschuldigung wegen dem Zoll. Logo ist das richtig was Martin gesagt hat. Habe regelmässig mit dem Zoll zu tun. Habe da gar nicht mehr daran gedacht dass ja innerhalb der EU keine Zölle fällig werden. Mea culpa :oops:

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Do 23. Dez 2010, 22:23
von hajo.b
Beu Neufahrzeugen muß man sehrwohl nach der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer entrichten, dafür zahlt man im Ursprungsland auch nur den Nettopreis.

Ich hatte mal ein niederländisches Auto (neu) bei einem deutschen Händler (ohne Erstzulassung) gekauft. Zulassung wg. COC kein Problem. Nach drei Monaten bekam ich dann Post vom Finanzamt, die wollten die Umsatzsteuer für das eingeführte Auto haben. Da ich eine Rechnung mit ausgewiesener UsSt vorweisen konnte, musste ich natürlich nicht nochmal zahlen.

Just my 0.02€

Hajo

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Do 23. Dez 2010, 23:00
von Innova-raser
Vorsicht, wir vermischen da jetzt 2 Dinge. Zollabgaben und Mehrwersteuer.

Eine Zollabgabe ist definitiv nicht geschuldet beim Länderübergreifenden Warenverkehr innerhalb der Länder der EU

Mehrwersteuer aber schon. Die beträgt ja seit April 2007 19% vom NETTOverkaufspreises.

Ganz grob über den Daumen gepeilt bedeutet dass das wenn ich eine Yamaha Crypton in Griechenland kaufe brauche ich vom Händler ein COC UND ein Mehrwertssteuerrückvergütungsformular (uff...was für eine Wortschöpfung).
Mit diesem Formular muss der griechische Zöllner/Zoll mit einem Stempel die Ausfuhr der Yamaha Crypton bestätigen. Nachher, bei der Einfuhr nach Deutschland muss ich die Yamaha beim deutschen Zöllner/Zoll anmelden. Auf dem obigen Formular steht der Brutto und der Nettopreis der Yamaha. Ich muss nun auf den Nettopreis die 19% MWST entrichten.
Mit dem gestempelte Mehrwertssteuerrückvergütungsformular kann ich mir jetzt beim griechischen Händler nun die den Betrag für die griechische MWST wieder in Bar auszahlen lassen.

Der Händler braucht dieses gestempelte Formular dringend. Ohne dieses Formular und dem Ausfuhrstempel drauf gibt es kein Geld. Denn er muss seinem Finanzamt nachweisen dass das Mopped exportiert wurde und somit keine lokal MWST fällig wurde. Ansonsten sitzt er auf den MWST Kosten.

Das ganze kann noch viel viel komplizierter werden und ganze Bände von Büchern füllen. Aber ein einfacher Export/Import von Privat funktioniert so.

Hoffe ich habe jetzt alles richtig gesagt. Habe viel und regelmässig mit diesen Dingen zu tun. Aber in einer anderen Richtung. Nämlich Ex-und Import aus- in die EU und nicht innerhalb der EU. Deshalb kamm mir gleich auch noch der Zoll in den Sinn. Aber der kommt ja in diesem Fall nicht zum tragen.

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Fr 24. Dez 2010, 00:08
von crischan
Nee, nee, Das mit der Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer funzt anders: Jeder Käufer muß eine Steuer bezahlen, die in Prozenten des Preises gemessen wird. Der Verkäufer ist lediglich der Inkassoagent des Finanzamtes. Eigentlich müßtest du als Käufer nach dem Kauf zum Fi-amt tappeln und die grichischen 23% abdrücken. Weil das ein bisschen unpraktisch ist kassiert der Händler die Steuer im auftrag des Staates und führt die eingesammelten Steuern am Ende der Buchführungsperiode ans Fi-amt ab. Du hast also deine Steuern bezahlt. Dann kommst du zur Grenze und machst glaubhaft, daß du die Ware exportierst, legst deine Quittung vor, die bescheinigt, daß du eine Steuer bezahlt hast, die du gar nicht hättest bezahlen müssen und erhältst sie zurückerstattet. Bei der Einreise wird dann die Steuer des Importlandes fällig. Du als Steuerpflichtiger mußt also die Steuer bezahlen. Jedenfalls bei Staaten die ein "Doppelbesteuerungsabkommen" haben.
Dem griechischen Händler sind deine Stempel egal, denn du bist der Steuerpflichtige.
Wenn jemand vieles verkauft, was exportiert werden soll, kann er mit seinem Fi-amt vereinbaren, das er keine Steuern eintreiben muss. Darauf läßt sich das Fi-amt aber nur ein wenn er den Export nachweisen kann. In diesem Fall und nur in diesem braucht er "deine" Stempel.

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Fr 24. Dez 2010, 08:10
von CB50_1980
@hajo: Jedes Importfahrzeug muß einmal in seinem EU-Leben verzollt werden. Und mindestens einmal umsatzversteuert werden. Nichts anderes hatte ich geschrieben. Wer netto kauft, zahlt halt später. Nettokauf sollte allerdings innerhalb der EU für Endverbraucher nicht möglich sein. Ohne USt geht legal nicht...

@innova-raser und crischan: Ihr beiden seid mit Euren Beiträgen im Bereich von gewerblichem und/oder EU-überschreitendem Warenverkehr. Da mag das alles gelten. Als privater Endverbraucher kauft ihr einfach im anderen EU-Land mit dortiger USt und gut ist. Keine Kontrolle, keine Stempel, kein Hin- und Hererstatten und bezahlen beim Überschreiten nationaler Grenzen innerhalb der EU. Anmelden wie gesagt mit Kaufvertrag und COC. Die Differenz bei den unterschiedlichen USt-Sätzen ist dann Standortvor- oder Nachteil.

Gruß, Martin

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Fr 24. Dez 2010, 12:22
von Innova-raser
CB50_1980 hat geschrieben:@innova-raser und crischan: Ihr beiden seid mit Euren Beiträgen im Bereich von gewerblichem und/oder EU-überschreitendem Warenverkehr.
Da hast du Recht. Da dieses Thema sehr Tricky ist habe ich es nochmals nachgelesen.

Definitiv richtig ist das:

"Erwirbt eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie ansässig ist, ein neues Fahrzeug (z.B. Kraftfahrzeug, Boot) und verbringt es in ihren Heimatmitgliedstaat, um es dort zu nutzen, so ist die MwSt nicht im Erwerbsland zu zahlen, sondern im Heimatmitgliedstaat zu dem dort geltenden Satz.

Ein Kraftfahrzeug gilt als neu,

* wenn es eine Fahrleistung von weniger als 6 000 km aufweist oder
* wenn es weniger als sechs Monate alt ist.

So gilt ein Kraftfahrzeug, das zwei Jahre alt ist, aber nur eine Fahrleistung von 4 000 km aufweist, für MwSt-Zwecke noch als "neu". Das gleiche gilt im Falle eines vier Monate alten Autos, das bereits 60 000 km zurückgelegt hat."



Als offizielles Papier der EU hier nachzulesen.
Und für die, denen die Zeit zwischen den Feiertagen etwas lang erscheint, hier kann man einen Kurs (E-Learning) über die MwSt in innerhalb der EU gratis runterladen. :mrgreen:

Im Fall der Yamaha muss keine MwSt im in Griechenland bezahlt werden. Diese muss in Deutschland zum hiesigen Satz von 19% entrichtet werden. Und zwar auf Grundlage des Nettoverkaufspreises. Soweit die Theorie. :D

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Fr 24. Dez 2010, 12:49
von t4lupo
Innova-raser hat geschrieben: Im Fall der Yamaha muss keine MwSt im in Griechenland bezahlt werden.
Wer zahlt schon in Griechenland Steuern :ups: ....fast keiner ... deswegen geht es denen ja nun an den Kragen :fight:

Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Verfasst: Di 13. Mär 2012, 11:56
von joerg
Hallo Zusammen,

ich bin neu im Forum, ich möchte mir eigentlich eine Wave 110i bestellen, habe jetzt aber diese Yamaha Diskusion gesehen. Hat jemand eine Crypton T135 aus Griechenland nach Deutschalnd geholt.

Oder gibt es andere Bezugsquellen, habe bei Yamaha Deutschand nachgefragt, aber die haben nicht geantwortet, scheinen es nicht nötig zu haben.

Ich habe einen Motorradführerschein und suche was für das Wohnmobil, da ist die Yamaha mit den 12 PS einfach noch interessanter, obwohl die Honda wirklich schön ist.

Danke und viele Grüße

Joerg :bike: