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Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Do 5. Sep 2013, 21:50
von Zweirad
In der Sparte der von Didi eingestellten Reifenfreigabe kann ich leider nicht schreiben, da dieses gesperrt ist. Daher setze ich es mal hier hinein.
Die Nummer beim TÜV habe ich gerade heute hinter mich gebracht.
Fakt ist, dass selbst Heidenau den K 58 Vorderreifen (2.75) auf der Felge 140 nicht mehr freigibt. Die Felge müßte mindestens eine Breite von 150 aufweisen. Diese Reifenfreigabe von Heidenau aus dem Jahre 2008 ist hinfällig und überholt. Für diesen Reifen auf dieser Felge habe ich kein Gutachten bekommen.
Nun zur Begutachtung des Hinterrad-Reifens K 58 (3.00 x 17 MC 50 P) auf Innofelge 1.60 x17). Dieser, im übrigen sehr gut zu montierende und zu fahrende Reifen hat nach Angaben von Heidenau einen Abrollumfang von 1816 mm. 1740 mm hat die Serienbereifung der Größe 80/90-17 MC 50 S. Der Unterschied beträgt somit 76mm mehr Abrollumfang pro Radumdrehung. Die Geschwindigkeit wird bei den Innos im Getriebe abgenommen. Somit könnte es sein, so argwöhnte der Ingenieur bei TÜV,
dass der Tacho wegen des größeren Radumfangs zuwenig anzeigt. Was ist zu tun, um bei der Geschichte weiterzukommen??
Der Prüfingenieur, ein wirklich zugänglicher und kompetenter Mann, schlug eine Vergleichsfahrt unter Einbeziehung eines
Navigationssystems vor. Die Anbringung desselben und die Beibringung von technischen Daten über den K 58 übertrug er mir. Die Firma Heidenau hat mir sehr schnell die Tabelle über technische Reifendaten übermittelt.
Der Tacho dürfe auf keinen Fall weniger Geschwindigkeit anzeigen als das Navi errechnen würde, erklärte der Ingenieur im Vorgriff.
Heute war Vergleichsfahrt. Das Navi zeigte 80 Km/h an, wärend der Tacho ca. 83 KM/h anzeigte. Also zum Glück alles im
grünen Bereich.
Nun erfolgte die Diskussion ob Vorderreifen und Hinterreifen vom gleichen Hersteller eingetragen werden müßten. Ich erklärte, dass die Innova keinerlei Reifenbindung hätte und ich diese auch wünschen würde, da bei einer Änderung des Produktes das gleiche Prozedere wieder von vorne losgehen würde.
Ergebnis: Ich habe ein Gutachten für den K 58 HINTERRADREIFEN 3.00 x 17 erhalten.
Der Zaubersatz lautet: " 15.2: Auch möglich 3.00x17 M/C 50 P"
Morgen gehts zur Zulassungstelle wo ich eine neue Zulassungsbestätigung für beide Innos erhalten werde, die jeweils mit dem obigen Zaubersatz versehen sind.
Ich fahre also aktuell auf beiden Innos vorne K 66 70/100-17 P (Seriengröße) und hinten dann völlig legal 3.00 x 17. Das war vielleicht ein Akt, aber ich wollte die Nummer durchziehen.
Insofern schlage ich vor, die veralterte Reifenfreigabe aus dem Jahre 2008 von Heidenau aus den Netz zu nehmen, da sie lediglich zu Irritationen bei den Kollgen aus dem Forum führt.
Erleichterte Grüße aus dem Ruhrgebiet, Joe
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 06:46
von thrifter
Hmmm, diese Reifenfreigabe hat vielen Innovafahrern in den letzten Jahren eine stressfreie Abnahme ermöglicht.
Ob veraltet oder nicht, spielt da kaum eine Rolle.
Solange nichts Besseres vorliegt, wäre ich mit Forderungen nach "aus dem Netz nehmen" vorsichtig.
Nicht jeder (oder anders ausgedrückt, kaum einer) ist gewillt, das Procedere durchzuziehen, das Du beschrieben hast.
Du hast Dich ja auch fein bedeckt gehalten, was die Gesamtkosten dieser Aktion angehen.
Da hätte man vermutlich etliche neue Reifen für kaufen können.
Aber wie das hier auch weitergeht, ICH für meinen Teil habe sie mir jedenfalls nochmal schnell gespeichert.
Gruß
Reinhard
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 07:10
von velociped
Ich möchte mich mit einer frage anhängen, da ich mir den K58 auch aus VR ziehen will.
Wie funktioniert das mit den Reifengrößen?
Dies sind die Angaben für den K58 bei Heidenau:
100/80 - 10 58M TL
100/90 - 10 61J TL
110/70 - 12 56M TL
110/70 - 11 45M TL
110/80 - 10 63M TL
110/90 - 10 66J TL
3.00 - 10 50J TL
3.50 - 10 59J TL
3.50 - 10 59J TT
90/100 - 10 53M TL
90/90 - 10 50J TL
Dies die Angabe auf der im Forum eingestellten Freigabe für die Inno:
2.75 -17 M/C 47P Rf
(Im Netz finde ich diese Dimension auch, aber mit dem Zusatz TT)
Vielleicht kann mir jemand das mal erklären, bitte.
Grüße
Alex
P.S.
Wo bestellt Ihr Reifen, Schläuche und Felgenbänder?
Bisher habe ich keinen Zuzlieferer gefunden, der alles gelistet hat.
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 07:11
von seaman100
Hallo Joe,
erst einmal besten Dank für den ausführlichen Bericht, ich sehe das dann aber wie Reinhard, evtl. hat der ein oder andere ja noch Glück mit der Reifenfreigabe, die, die die Reifen eingetragen haben, werden ja wohl Besitzstandswahrung haben, evtl. kann man sich ja auch ja drauf berufen (ich weiß aber auch "Kein Recht im Unrecht).
Evtl. sollte die Reifenfreigabe nur mit einen Vermerk auf diesen Beitrag geändert werden, die Freigabe speichere ich auch noch schnell.
seaman100/Martin
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 08:13
von seaman100
[quote="velociped
Wo bestellt Ihr Reifen, Schläuche und Felgenbänder?
Bisher habe ich keinen Zuzlieferer gefunden, der alles gelistet hat.[/quote]
Hier bestelle ich, die haben alles:
http://www.reifentiefpreis.de/
Leider kann ich keine PDF einfügen, sonst würde ich dir die Rechnung schicken.
seaman100/Martin
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 08:30
von Heavendenied
Also rausnehmen fänd ich jetzt auch schade, denn ich denk auch, dass man bestimmt noch Glück haben kann und das ganze eingetragen bekommt, wenn der Prüfer nicht ganz so "korrekt" ist. Ich werd jetzt erstmal nen Hinweis zu dem Thred mit reinhängen, dann kann jeder selbst entscheiden, ob er es riskieren will oder nicht.
Was mich aber mal intressieren würde, wären auch die Kosten für diese Eintragung. Ich würd nämlich nach dem Stress mit den letzten beide K66 Hinterreifen aufziehen auch gern auf den K58 hinten umsteigen, aber den K66 vorn drauf lassen, da der noch mehr als genug Profil hat. Wenn das sogar mit TÜV Segen gehen würde wär mir das sehr recht, nur wenn das ganze dann gleich 100€ kostet....
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 09:25
von Zweirad
Guten Morgen Velociped, Du hast eine Frage zum Vorderreifen K 58, 2.75-17 M/C 47 P.
Die 2.75 bedeuten, das das Reifen 2.75 Zoll breit ist.
17 ist die Felgengröße (Durchmesser) in Zoll
M/C steht für Motorcycle also Motorräder
47 ist der Lastindex (Maximale Tragfähigkeit des Reifens bei 2.8 Bar) in diesem Fall: 175 Kg
P legt den Bereich der höchst zulässigen Geschwindigkeit fest.
Rf steht für Reinforced, also Innenverstärkt.
TT steht für Tubetype, das heißt, er muß mit einem Schlauch gefahren werden.
Dieser Reifen wird Dir bei einer Hauptuntersuchung das Ergebnis bringen, dass die Inno keinen TÜV Stempel bekommt,
weil die Vorderradfelge (1.40) zu schmal ist.
Mein Rat:
Ziehe vorne den Heidenau K66 der Größe 80/90-17 MC 50 S K 66 70/100-17 P auf. Dieser Reifen entspricht schon mal der in den Papieren eingetragenen Größe, kann bei der Hauptuntersuchung nicht moniert werden und läßt sich gut von Hand montieren.
Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet, Joe
EDIT:
Größenangabe Vorderreifen korrigiert by Heavendenied
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 09:52
von Zweirad
@ Reinhard
@ Heavendenied
@ Alle Kollegen aus dem Forum
Dass die Frage nach der Kohle wieder kommen würde war mir schon klar. Schließlich fahren wir ja eine CUB und müssen uns alle die Betriebskosten vom Mund absparen.
Nun zu den Fakten:
Beim TÜV Nord wurden folgende Arbeiten erledigt:
Naviüberprüfungsfahrt mit beiden Innos, Begutachtung der Hinterreifen, Fotos der Hinterreifen von beiden Innos, Fotos der Felgenbezeichung von beiden Innos, 2 Gutachten welche zur Eintragung in der jeweiligen Zulassungsbescheinigung Teil 1 für beide Maschinen berechtigt, 2 Begutachtungen gemäß § 21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis ( wegen zunächst noch nicht genehmigten K 58 3.00 x 17)
Für beide Maschinen habe ich beim TÜV 131,8o Euro gezahlt. Ich kann und werde darüber nicht meckern!
Beim Straßenverkehrsamt heute morgen habe ich für 2 neu erstellte Zulassungsbescheinigungen Teil 1, welche nun den Eintrag der Reifengröße 3.00 X 17 -z.B. für den Heidenau K 58- beinhalten 23.40 Euro gezahlt.
Jetzt kommt meine Aufgabe an Euch alle:
Wenn Ihr die von mir genannten Beträge jeweils durch 2 dividiert, könnt Ihr errechnen, was Ihr gegebenenfalls für eine Innova zahlen müstet, wenn Ihr Euch den Hinterreifen von Heidenau eintragen lassen wollt.
Liebe Grüße aus dem Ruhrgebiet, Euer Alterspräsident, Joe
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 09:55
von seaman100
Danke,
ich werde mal mein Glück versuchen.
seaman100/Martin
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 10:00
von Heavendenied
Danke für die INfos Joe. Ich denke wenn mein jetziger K66 hinten runter ist werd ich dann auch diesen Weg gehen, den Stress mit dem aufziehen des K66 hinten ist es mir einfach nicht mehr wert...
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 11:12
von NORTON
K 58 rulez! DAS musste mal gesagt werden
Danke Joe
Jürgen, lasse bitte die Freigabe von 08 im Netz, danke.

Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 13:19
von Zweirad
@ Martin u.
@ Jürgen
Auch ich war den Stress mit dem Aufziehen des K 66 leid. Insbesonders hat mich das Genöle des Prüfingenieurs bei der GTÜ im August genervt, da er berechtigterweise zunächst den K 58 3.00x17, zum Anlaß nehmen wollte, mir die Plakette zu verweigern. Erst nach feierlichem Versprechen von mir, den Reifen beim TÜV eintragen zu lassen, drückte er beide Augen zu und klebte die Plakette.
Das Versprechen ist nun eingelöst. Nunmehr bin ich mit dem K 58 auch in der Lage, mir bei einem Plattfuß unterwegs selbst noch helfen zu können, da dieser von Hand relativ leicht zu de- und zu montieren ist.
Ich glaube, die Eintragung des K 58 ist, bzw. war der richtige Weg.
Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet von Eurem Alterspräsidenten, Joe
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 13:49
von HondaFan
Hi,
wieso wollt ihr eintragen lassen?
Ich dachte Freigabe ausdrucken, mitführen und gut...

Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 13:57
von Richi17
In der Freigabe ist dieser Satz vermerkt:
Wir bestätigen hiermit, dass die oben genannten Reifen an den entsprechenden
Fahrzeugen, vorbehaltlich einer Anbauabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO durch den
TÜV/DEKRA eingesetzt werden können.
An dem könnte sich der TÜV festbeißen...
Re: Reifenfreigabe Heidenau K 58
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 14:02
von Heavendenied
@hondafan:
Nein, das reicht definitv nicht, denn es ist keine ABE, sondern eben nur eine Freigabe, siehe Zitat aus der Freigabe von Richi.
Man kann sicher auch ohne Eintragung rumfahren und nur diese Freigabe mitnehmen, aber wenn da ein Polizist genauer hinschaut oder im Schadenfall könnte es da eben zu Problemen kommen.