student hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstehe, braucht man fuer alle motorisierten Fahrzeuge in D (oder sogar EU) immer eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. COC etc.
Nicht ganz. ABE und COC sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Hier ein Versuch einer kurzen Erklärung.
COC = Certificat of Compliance Conformity (Uebereinstimmungserklärung)
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis
Das COC ist ein europäisches Dokument und bezeugt dass die technische Ausrüstung eines Motorfahrzeuges allen gesetzlichen Vorschriften aller in der EU,bzw. im EWR zusammengefassten Länder entspricht.
Konkrete Bedeutung für den Endverbraucher: Ein Motorfahrzeug kann mit einer COC, ohne jede Abänderung, in jedem Land der EU bzw. EWR für den Strassenverkehr zugelassen werden.
Die ABE gilt nur für Deutschland und bezeugt dass das Anbauteil für den deutschen Strassenverkehr zugelassen ist und deutschem Recht genügt. Bei Anbauteilen mit ABE muss diese immer mitgeführt werden. Sie ist aber in der Regel im Ausland nicht gültig.
Also wenn ein Auspuff für ein bestimmtes Modell in Deutschland eine ABE hat kann nicht vorausgesetzt werden dass derselbe Auspuff am selben Modell, zum Beispiel, in Oesterreich legal montiert werden darf.
COC = Europaweit gültiges Dokument
ABE = Deutschlandweit gültiges Dokument
Zu deinen Gepäckfragen kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Da wird sicher jemand anders Beschweid wissen.