student hat geschrieben:- Gemaess Verordnung muessten Motorradfahrer im Winter auch Frostschutz in die Scheibenwaschanlage einfuellen ... wenn das gerade nicht so weh tun wuerde (sonst wuerde ich auch gerade Inno fahren) dann wuerde ich mich kaputtlachen. Ich kaufe mir dann mal ein Topcase, lege dann eine Scheibenwaschanlage rein und fuelle da Frostschutz ein ... :drunk2:
Wenn also jemand von einem 40 Euro Knoellchen bedroht werden sollte, dann erst mal Ruhe bewaren; Zweifel beim Knoellchenverteiler anmelden und dann entscheiden ggf. nicht zu zahlen. Ich bin mal auf den ersten Prozess diesbezueglich gespannt.
Mal ein Loesungsvorschlag: hat jemand einen guten Draht zu Heidenau? Die waren doch sonst sehr kundenfreundlich. Koennten die nicht einfach ein M+S Zeichen auf die K66 machen (ist ja laut denen sowieso ein Ganzjahresreifen)?
Beste Gruesse aus dem Sauerland (mit unter Schneedecke schlafender Inno)
frostschutz ist nur vorgeschrieben wenn du eine wisch/wasch anlage hast....ind die ist erst ab nem bestimmten bj vorgeschrieben :zwinker:
meine k1200gt hat xenonlicht gehabt, bei der vom gesetzgeber eigentlich ne scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben ist, aber bmw hat es geschafft diese vorschrift mit ausnahmegenehmigung in der abe zu umschiffen....
bei autos ist auch eine vorrichtung zur beschlagfreihaltung der windschutzscheibe notwendig, aber keine heizung. also genügt im prinzip nen ventilator, der aber gar nix nutzt wenn eisig kalt
ich wars froh, hab so meinen el camino mit nem walzengebläse im zigarettenanzünder und ohne wärmetauscher übern tüv geschoben.....grins