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Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 03:02
von student
Bei zsf sind fuer den Inno Motor Uebermasskolben verfuegbar, die einen 0,25, 0,50, 0,75 und 1,00 mm groesseren Durchmesser aufweisen.
Verstehe ich das richtig, dass wenn also der Motor mal ausgenudelt ist, ich den jeweils naechstgroesseren Kolben samt zugehoeriger Kolbenringe zu einem Motoreninstandsetzer bringe und der mir den Zylinder bohren und honen soll?
Das waere ja toll, dann stirbt die Inno sicher nicht an Zylinder- und Kolbenverschleiss.
ABER: Ist das ueberhaupt legal?
Der groesste Kolben wuerde den Hubraum auf 129,4ccm und die Verdichtung auf 9,6:1 anheben.
Ich meine: die Ersatzteile sind ja original Honda Teile, die auch nur fuer den Einsatzzweck der Inno gemacht wurden - hier wuerden also keine Teile ueber Modellgrenzen hinweg zur Leistungssteigerung verwendet.
Oder ist die Volumenerhoehung mit <5ccm (und damit die Leistungserhoehung um max 4%) egal und innerhalb der ueblichen Toleranzen, so dass das fuer die Rennleitung o.k. ist?
Die sind doch sonst immer so pingelig ...
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 07:25
von seaman100
Hallo,
ich glaube nicht, dass die Rennleitung das kontrolliert, aber ich denke mal, dass unser Admin da mehr weiss.
seaman100
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 09:11
von bike-didi
student hat geschrieben:Bei zsf sind fuer den Inno Motor Uebermasskolben verfuegbar, die einen 0,25, 0,50, 0,75 und 1,00 mm groesseren Durchmesser aufweisen.
Verstehe ich das richtig, dass wenn also der Motor mal ausgenudelt ist, ich den jeweils naechstgroesseren Kolben samt zugehoeriger Kolbenringe zu einem Motoreninstandsetzer bringe und der mir den Zylinder bohren und honen soll?
Das waere ja toll, dann stirbt die Inno sicher nicht an Zylinder- und Kolbenverschleiss.
ABER: Ist das ueberhaupt legal?
Der groesste Kolben wuerde den Hubraum auf 129,4ccm und die Verdichtung auf 9,6:1 anheben.
Ich meine: die Ersatzteile sind ja original Honda Teile, die auch nur fuer den Einsatzzweck der Inno gemacht wurden - hier wuerden also keine Teile ueber Modellgrenzen hinweg zur Leistungssteigerung verwendet.
Oder ist die Volumenerhoehung mit <5ccm (und damit die Leistungserhoehung um max 4%) egal und innerhalb der ueblichen Toleranzen, so dass das fuer die Rennleitung o.k. ist?
Die sind doch sonst immer so pingelig ...
Hallo Holger,
Du stellst vielleicht Fragen... . :eiei:
Diese Frage ist sicher bei noch niemandem aufgekommen, der einen Übermaßkolben verbauen mußte. Man könnte dann wahrscheinlich jede RD, die noch fährt, aus dem Verkehr ziehen, weil schon der 4. Übermaßkolben verbaut ist.
Natürlich ist das legal! Die vermeintliche Mehrleistung wird vermutlich so gering sein, daß sie im Rahmen der Serienstreuung nicht mal feststellbar sein wird!
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 12:53
von Mauri
Legal und eigentlich auch scheißegal!! :ohno:
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 19:46
von thrifter
Ich kann ja die Furcht der 100%igen durchaus verstehen (wenn ich sie auch nicht teile):
In einem Land, in dem man wegen 80 Cent den Arbeitsplatz verlieren kann, kann man sicherlich auch wegen einem halben Kubikzentimeter den Versicherungsschutz verlieren....
...gebe ich mit todernstem Gesicht zu bedenken...
Reinhard
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 20:28
von crischan
Also gesetzt den Fall mein Möpken verreckt, der freundliche holt es ab und repariert es mit Teilen, die für solche Fälle vorgesehen sind und bringt mir das Möpken wieder, dann soll ich nicht damit fahren dürfen?? Mit Verlaub Frau Staatsanwältin, haben sie schon mal die Rechnung einer Autowerksatt verstanden und den Inhalt vollständig (!)auf juristische Relevanz hin untersucht?!
Was kaputtgeht wird repariert, weiter benutzt und alles ist schön. Wegen solcher Lappalien mach ich mir kein Kopp.
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 22:10
von student
Da rennt Ihr bei mir ja offene Tueren ein.
Aber: in einem Land, in dem ich fuer einen 2,75" x 17 Vorderreifen (also 2,75" x 25,4mm= 69,85mm) erst eine Reifenfreigabe vom Hersteller brauche, damit zum TUEV und noch StVA rennen muss, obwohl der zugehoerige metrische Reifen (70/100x17=70,00mm) schon eingetragen ist .................. da zweifle ich an jeglichen eigenen vernunftbezogenen Schlussfolgerungen. Die Abweichung betraegt bei diesem Reifenbeispiel ja immerhin unglaubliche 0,215% .... was da alles haette passieren koennen....
Wir haben nun mal ueberbuerokratisierte Regelungen auf allen Ebenen und in allen Bereichen, so dass einige Regelungen an Pingeligkeit nicht zu ueberbieten sind und mit Unbegabtheit der eigenen Angestellten begreundet werden (z.B. Zoll nach mm Umrechnung nicht zumutbar); auf der anderen Seite muss jeder Buerger jedes Jahr unter Strafandrohung unterschreiben, dass er eine unbestimmte Anzahl von Steuergesetzen und -verordnungen befolgt.
Haette ja auch sein koennen, dass die Uebermasskolben in D aufgrund der Hubraumvergroesserung generell verboten sind. Die originalen Blinker - die millionenfach in SO-Asien verkauft werden, und gemaess unserer Regelungen angeblich so gefaehrlich sind - duerfen wir ja auch nicht fahren.
Zuruck zu den Uebermasskolben:
Bohren und honen sollen bei einem lokalen Instandsetzer ca. 45 Euro kosten. Das sind ja super Preise. Bei Standard-PKWs habe ich noch nie von solchen Ersatzteilen gehoert - geschweige denn, dass jemand so was bei einem PKW gemacht haette. Wenn da die Kolben und Zylinder ausgenudelt sind, dann wird ein neuer Wagen angeschafft ..."das lohnt nicht"...
Das spricht ganz klar fuer die Inno als Produkt. Die "Reparierbarkeit" ist somit ja vorbildlich.
Ich hoffe aber trotzdem, dass mein Motor noch lange haelt.
Und jetzt fahrn, fahrn, fahrn :roller:
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 23:28
von NORTON
Mauri hat geschrieben:Legal und eigentlich auch scheißegal!! :ohno:
........und IKEA-Regal!

Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Do 23. Sep 2010, 12:16
von WWerner
Einfach rechnerisch abrunden..
dann stimmts wieder.
Gruß der WWerner
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Do 23. Sep 2010, 14:51
von Joge
Da bin Ich ja ganz beruhigt , habe ja nur das 17te Übermass verbaut .

Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Do 23. Sep 2010, 18:19
von teddy
student hat geschrieben:Oder ist die Volumenerhoehung mit <5ccm (und damit die Leistungserhoehung um max 4%) egal und innerhalb der ueblichen Toleranzen, so dass das fuer die Rennleitung o.k. ist?
Die sind doch sonst immer so pingelig ...
Das ganze Versicherungsgehaben lass ich mal aussen vor, ist juristisch viel zu verzwickt und ausserdem wuerde ich aus Oesterreichischer (Polizzen)Sicht reden.
Nur 1 Ding ist absolut klar! Wenn man in ** Oe.** 6 Stunden Fahrpraxis, bei einer Fahrschule oder, so als B-Fuehrerscheinler auf einer 125'er nachweisen kann, bekommt man in der Rubrik B einen Zusatzeintrag "111".
Damit darf man ab sofort auch 2-Radler, aufpassen!, mit einem Maximalvolumen von 125 ccm und einer Maximalleistung von 14 PS ganz legal im Verkehr bewegen. So, die 14 PS werden mit der Inno bei uns hier wohl kaum jemals ueberschritten werden(koennen). Der Pferdefuss ist aber das "125 ccm".
Beim allerersten Uebermass-Kolben duerfte diese Grenze bereits geknackt werden (ich bin zu faul um das selber Auszurechnen). Und der erste der beste Polizist, der, nach einer abgewiesenen Freudennacht oder auch sonstwie verursacht, bissiger wie ein Hai den Verkehr schikaniert, koennte da das Delikt des "Fahrens ohne gueltige Lenkberechtigung" sofort zu Papier bringen und ein dementsprechend saftiges Strafmandat ins Haus Flattern lassen.
Soweit die Theorie. Ob und wann er feststellt, dass da 126 ccm oder noch mehr rumwerkeln, ist ein anderes Thema. Ich, persoenlich, glaube aber nicht, dass er eine sonor-blubbernde Inno aus dem Verkehr ziehen wuerde zwecks naeherer technischen Untersuchung.
Also konzentriere Dich auf die Versicherungs-Polizze, wenn Du einen A-Fuehrerschein hast, was bei Euch in Dld. eh noch notwendig ist fuer die Inno.
Peter.
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mo 18. Okt 2010, 20:03
von Lothi
Orginal-Ersatzkolben sind legal.
Zubehör-Ersatzkolben ? -Keine Ahnung
Das kleine Scheisserchen hat 125ccm in den Papieren.
Damit hat es seine ABE bzw. EU-Zulassung bekommen.
Der Hersteller steht dafür gerade daß die laufende Produktion diese Werte einhält.
Auch mit seinen Orginal-Ersatzteilen muß er dafür geradestehen.
Bei Zylinderverschleiß aufzuhohnen entspricht aktuellem Stand der Technik. Verstoßen die Übermaßkolben gegen die EG-ABE dann muß der Hersteller darauf hinweisen.
Aber ich frage mich gerade wegen den Übermaßkolben (ohne jetzt im WHB jetzt nachzusehen): Das Teil hat doch Nikasilbeschichtete Laufflächen und Teflonbeschichtete Kolbenhemden ?
Wenn da nur einfach aufgebohrt wird dann ist der nächste Übermaßkolben sehr in greifbarer Nähe wegen ungünstiger Materialpaarung.
Also müsst aufgebohrt und nachbeschichtet werden ?
Das dürfte dann wohl deutlich teuerer werden als ein neuer Zylinderfuß !
Früher, als die Moppeds nur einfache Graugußbüchsen hatten wurde halt auf Übermaß augebohrt, aber bei beschichteten Laufflächen ?

Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mo 18. Okt 2010, 20:34
von Joge
Die Zylinder und Kolben der Inno sind nicht Beschichtet .
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Mo 18. Okt 2010, 21:31
von Zweirad
Joge hat Recht,
und das ist gut so. Der ganze beschichtete Kram würde die Angelegenheit nur unnötig verteuern. Ich habe das Drama mal bei einem Freund mit seiner BMW K 75, mit beschichteten Laufbuchsen (Nikasil) erlebt. Nach geringem Schaden am Kolben war eine minimale Einlaufspur in der mittleren Laufbuchse zu erkennen. Ohne Beschichtung wäre die Reparatur vermutlich sogar ohne Bohren, nur durch Hohnen zu beheben gewesen. Wg. der Beschichtung war jedoch ein ganzer neuer Motorblock fällig. Da kam keine richtige Freude auf!
Viele Grüße Joe
Re: Ersatzkolben legal?
Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 19:56
von the-dude
Wenn man das ganze noch weiter spinnt...
In Deutschland sind LKR (bis 125ccm) steuerbefreit.
Wenn du also deinen Zylinder honen lässt und einen Übermaßkolben einsetzt, dann hast du mehr als die 125ccm.
Somit bist du Steuerhinterzieher und musst für Steuervergehen 5 Jahren in den Bau.
"Denn du bist Deutschland."
PS: Du kannst dich natürlich auch selbst anzeigen und die Steuern nachzahlen :zwinker: